Energiebezug > Vertragliches
Kündigung durch Gasversorger
eislud:
Wenn der Verteiler für alle Wohnungen an zentraler Stelle sitzt, wäre es vermutlich möglich, dort eine eigene Versorgung für Deine Wohnung anzuklemmen.
Ist es jedoch eine Hauptleitung die sich durchs ganze Haus zieht, von der für jede Wohnung Abzweigungen abgehen, kann dieses Leitungssystem nicht für eine eigene Versorgung verwendet werden.
Womöglich ist ein eigener Tank im Garten auch nicht möglich, weil es der Zustimmung der anderen Parteien bedarf - was ja noch zu klären wäre.
Egal wie es ist, es wären vermutlich mehr oder weniger große Eingriffe in die Bausubstanz der anderen Parteien bzw. in das gemeinschaftliche Eigentum (Verteilstelle, Zugang zur Verteilstelle, eigener Tank) notwendig.
Eben deshalb würde ich hier einen Rahmenvertrag erwarten, der die Versorgung jeder einzelnen Partei im Rahmen des gemeinschaftlichen Haus-Versorgungsnetzes sicherstellt. Daß jede einzelne Partei einen eigenen Vertrag mit dem Versorger hat, steht dem ja nicht entgegen.
Es war wohl etwas blauäugig, sich nicht im Vorfeld des registerziehens bereits mit diesem Thema beschäftigt zu haben, sorry.
Ich finde immer noch, daß Du die Beratung eines kundigen Anwalts in Anspruch nehmen solltest.
Onkel-Olli:
Hallo,
also wenn ich richtig informiert bin, ist es so, dass zu einer Eigentumswohnung auch immer ein (wenn auch nicht genau festgelegter) Anteil an Grund und Boden gehören muss. Insoweit dürfte also von dem Grundstück, auf dem dass 6 Familienhaus steht, auch ein gewisser Teil zu der einzelnen Wohnung gehören. Da die anderen Wohnungen vermietet sind, vereinfacht das evtl. sogar die Sache, da man sich ja nur mit dem Vermieter der anderen 5 Wohnungen auseinandersetzen muss (wenn dies nur ein Vermieter ist und nicht ggf. fünf). Prinzipiell sollte also die Einbringung eines weiteren Tanks durchaus möglich sein, dies ist jedoch sehr von den örtlichen Gegebenheiten (Größe, Platz- und Nutzungsbedingungen) abhängig. Ggf. gibt es auch gewisse Rahmenverträge was die Erschließung/ Versorgung angeht und da wird es dann auch wieder haarig und bedarf elender juristischer Streitereien, die nicht nur Geld und Zeit kosten, sondern auch und vor allem das Versorgungsproblem nicht rasch lösen! Könnten also \"kalte Zeiten\" werden.
Ist die Kündigung des Gasliefervertrages nicht faktisch wieder eine angekündigte Gassperre oder bedeutet dies nur, dass die Versorgung weiterhin, jedoch ausserhalb der bisherigen Vertragbedingungen erfolgt und man sich ggf. über neue, andere Konditionen einigen muss???
Trotzdem viel Glück,
MfG
Onkel-Olli
der Ex- Vertragshai
xjrracer:
Hallo Onkel Olli
das mit dem Grund und Boden mag woanders wohl so sein. Bei uns ist das Gelände drum rum aber nicht in Parzellen aufgeteilt, sondern für jeden gleichermaßen nutzbar.
Es sind 4 Besitzer und beim letzten Versuch den Versorger zu wechseln waren die nicht dafür.
Auf Nachfragen beim jetzigen Versorger wurde unserem Hausverwalter schon gesagt, das mein Vetrag gekündigt sei, aber man trotzdem nach Abschluß eines neuen Vertrages weiterhin Gas geliefert würde.
Was da wohl grinstehen wird und die nichtgezahlten Erhöhungen werden garantiert auch erst fällig.
Muß mal sehen was noch zu machen ist. Jetzt habe ich erstmal nach den Kündigungsgründen gefragt.
Bis denn mal
Xjrracer
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln