Energiebezug > Vertragliches
Kündigung durch Gasversorger
xjrracer:
Nachdem ich gegen meinen Gasversorger alle Register gezogen habe und er unter Androhung einer Zahlung bis zu 250.000 € nicht mehr mit einer Gassperre drohen darf, hat er mir heute zum 01.11.09 den Gasliefervertrag gekündigt. Da ich aber eine Eigentumswohnung in einem 6 Familienhaus habe ist dies für mich nicht ganz einfach. Alle hängen an einem Erdtank und der darf nur von dem Versorger gefüllt werden. Was habe ich nun für Möglichkeiten ohne zu Kreuze kriechen zu müssen. Das aufstellen eines Tankes nur für mich ist nicht möglich.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen
Danke
§ 315 BGB:
Soweit ich weiß, ist ein Versorger nicht zur Versorgung verpflichtet. Soweit der Vertrag ein Kündigungsrecht enthält und die Formalien der Kündigung eingehalten wurden, dürfte die Kündigung daher wirksam sein.
Eine Versorgungspflicht besteht für den örtlichen Grundversorger nur dann, wenn es sich bei einem Kunden um einen Haushaltskunden im Sinne des EnWG handelt. Haushaltskunden sind solche, die das Gas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt nutzen oder nicht mehr als 10.000 kWh pro Jahr verbrauchen.
Fazit: Versuchen Sie, sich einen neuen Versorger zu suchen, soweit dies möglich ist! In den meisten Versorgungsgebieten gibt es mittlerweile E-wie-einfach und Lichtblick Gas. Verivox kann hier helfen.
xjrracer:
Könnte es dann sein, das ich Haushaltskunde bin?
Mein Verbrauch liegt laut Jahresabrechnung immer so bei 5000 kwh und ich brauche dies nur zum Heizen und zur Warmwasserbereitung.
Einen Ersatzlieferer würde ich wohl finden, aber ich habe das Problem, das ich für mich keinen extra Tank aufstellen kann!
Aber schon mal Danke für Deine Unterstützung
eislud:
Ich finde es zumindest fragwürdig, daß eine Gasversorgung per Flüssiggastank in der Grundversorgung stattfinden kann, wo es schon in § 1 EnWG (Zweck des Gesetzes) um die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas geht. Auch im § 36 EnWG (Grundversorgungspflicht) geht es um die Netzgebiete der Energieversorgungsunternehmen in Niederdruck, mit denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen.
Demnach würde ich annehmen, daß eine Versorgung per Flüssiggastank keine Grundversorgung darstellen kann. Womöglich ist eine Flüssiggasversorgung noch nicht mal ein Thema des EnWG, so wie auch eine Ölversorgung kein Thema ist.
Ich würde hier eher annehmen, daß es so ist wie bei einem Öltank auf dem Grundstück, der dann im Eigentum des Versorgers steht. Bei einem solchen Konstrukt kann es sich meines Erachtens nicht um eine Grundversorgung handeln. Aber vielleicht lege ich das \"leitungsgebunden\" zu eng aus, wenn ja auch vom Flüssiggastank eine Leitung zum Brenner führen muß.
Eine Grundversorgung wäre durch den Versorger faktisch aber schon nicht kündbar. So § 20 GasGVV (Kündigung).
Es erscheint etwas eigenartig, wenn bei einer Imobilie (6 Familienhaus) lediglich Verträge mit den einzelnen Parteien existieren, wo bereits innerhalb der Imobilie keine heute übliche Möglichkeit zur Einzelversorgung mit Energie besteht - wenn dem denn so ist. Eigentlich würde ich hier erwarten, daß es einen Rahmenvertrag mit dem Versorger für die gesamte Imobilie gibt, bei dem die Versorgung aller Parteien gewährleistet ist. Schließlich besteht wohl kaum eine Möglichkeit, daß sich eine einzelne Partei eigenversorgt, ohne in die Bausubstanz der Imobilie und damit womöglich in das Eigentum der anderen Parteien einzugreifen. Außer vielleicht mit einer lokalen Holzverbrennung oder auch lokale Ölverbrennung in der Eigentumswohnung selbst.
Alles etwas nebulös. Vielleicht solltest Du Dich mal an einen Anwalt wenden, nicht daß Du sonst irgendwann ohne Versorgung darstehst.
xjrracer:
Hallo Eislud
um nochmal einiges zu sagen.
Es handelt sich um ein Haus mit 6 Wohnungen.
Alle sind Eigentumswohnungen.
Ich bin der einzige Eigentümer der seine Wohnung selbst nutzt,alle anderen sind vermietet.
Wir hängen alle an einem Erdtank.
Von da aus geht die Leitung ins Haus und wird über einen Verteiler gesplittet.
Jede Wohnung hat ihren eigenen Zähler und ihre eigene Heizung.
Aus diesem Grund hat auch jede Partei einen gesonderten Vertrag mit dem Versorger.
Das Außengrundstück ist nicht in Parzellen aufgeteilt sondern gehört zum allgemein Besitz. Deshalb wird es für mich eventuell auch nicht einfach sein einen privaten Tank aufzustellen, was aber noch zu klären wäre.
Trotzdem erstmal Danke
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