Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke verrechnen ständig meine laufende Zahlungen  (Gelesen 11029 mal)

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Offline Angelo

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Hallo,
werde von der Stadtwerk Menden mit Gas \"versorgt\".
Nachdem dieser im Januar 2005 die Preise um 14% erhöht hat, habe ich das bekannte Musterschreiben benutzt und mich nur zu eine Zahlung (unter Vorbehalt) der alten Preise zzgl. 2% bereit erklärt.

Einzugsermächtigung habe ich widerrufen und überweise seitdem.

Nun bekomme ich regelmässig eine Mahnung des Differenzbetrages (zwischen alter und neuer Preis), da man meine laufende Zahlungen einfach mit dem Abschlag der \"neuen Preise\" verrechnet und das obwohl ich in einem 2. Schreiben (ebenfalls Einschreiben mit Rückschein) deutlich gemacht hatte, dass meine jetzigen Zahlungen völlig im Einklang mit dem vorherigen Widerspruch sind und deshalb lt.  BGB § 367 nicht verrechnet werden dürfen.
Die Mahnen aber den Betrag (mittlerweile 167,00 Euro) munter weiter mit dem, zugegeben sehr dezenten, Hinweis, dass man ja sogar die Versorgung einstellen koennte, worüber ich mir jedoch, aus dem was ich bis jetzt gelesen habe, keinen \"Kopf\" mache.
Offensichtlich will man dadurch die Verjährung nicht riskieren.

Wie verhalte ich mich weiter? Einfach ignorieren?
Habe die Suchfunktion bereits benutzt, aber nichts wircklich passend gefunden.

Sorry für die vielen Fehler, als Italiener stehe ich mit \"der, die, das\" auf Kriegesfuss :-))

Offline Cremer

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Stadtwerke verrechnen ständig meine laufende Zahlungen
« Antwort #1 am: 07. Juli 2005, 08:31:53 »
@ Angelo,

ist bei uns in Bad Kreuznach auch so bei allen Mitgliedern der Bürgerinitiative.

Die SW schicken regelmäßig ca. Mitte des Monats eine Mahnung und zum Ende eine zweite Mahnung mit Mahngebühren.

Das hat sich seit Anfang des Jahres bereits ganz schön angehäuft. In dem einen Haus sind dies bereits über 400 €, in dem anderen über 300 €

Immer schön monatlich mit zusätzlichen 3,50 € Mahngebühren.

Was solls, zur Sache gehts im Janaur, wenn die Jahresrechnung der SW kommt und ich meine Jahresrechnung dagegenstellen werde.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Harry01

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Stadtwerke verrechnen ständig meine laufende Zahlungen
« Antwort #2 am: 07. Juli 2005, 10:37:35 »
@Angelo
Zitat
mit dem, zugegeben sehr dezenten, Hinweis, dass man ja sogar die Versorgung einstellen koennte, worüber ich mir jedoch, aus dem was ich bis jetzt gelesen habe, keinen \"Kopf\" mache.


Diese Sperrandrohung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wurde hier schon eine Frist gesetzt (z.B. innerhalb von 14 Tagen, wenn kein Zahlungseingang bis zum XX.XX.XXXX festgestellt wurde)?

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke verrechnen ständig meine laufende Zahlungen
« Antwort #3 am: 07. Juli 2005, 11:14:26 »
@Angelo

Eine wirksame Beschränkung der Einzugsermächtigung hätte genügt.

Wenn Sie auf den entsprechenden Überweisungen immer den Verwendungszweck \"Abschlag 06/2005\" genau bezeichnen, ist eine anderweitige Verrechnung durch den Versorger ausgeschlossen.

Ein solches Recht des Gläubigers besteht nur, wenn der Schuldner selbst keine Verrechnungsbestimmung getroffen hat, vgl. unter Fragen und Antworten auf der Seite.


Wenn ein Versorger dezent anklingen lässt, er sei nach seiner Auffassung auch zur Versorgungseinstellung berechtigt, liegt darin noch keine Androhung einer Versorgungseinstellung nach § 33 II AVBV.

Es wird lediglich eine Rechtsauffassung mitgeteilt. Es steht jedem frei, seine Rechtsauffassung zu vertreten.

Gerichte sind dafür da zu entscheiden, wer Recht hat und bekommt.

Entsprechende Gerichtsentscheidungen sind auf der Seite verfügbar.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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Stadtwerke verrechnen ständig meine laufende Zahlungen
« Antwort #4 am: 07. Juli 2005, 11:14:41 »
@angelo:

Es besteht kein Zahlungsverzug, da der auf die Erhöhung entfallende Betrag nicht fällig ist und bis zu einem Nachweis der Billigkeit auch nicht fällig wird. Zu einer Versorgungseinstellung nach § 33 Abs. 2 AVBGasV ist der Versorger daher nicht berechtigt.  

Zwar darf der EVU nach § 25 Abs. 2 AVBGasV bei einer Preisänderung die Höhe der Abschläge anpassen; auch hier wirkt sich aber der Einwand der Unbilligkeit aus, Sie können die Festlegung einer Abschlagshöhe verlangen, die Ihrem aktuellen Verbrauch und dem bisherigen Preis entspricht.

Bei der Verrechnung Ihrer Abschläge mag der Versorger vieles Schreiben, weil Papier geduldig ist. Maßgeblich ist allein, dass Sie Ihre Tilgungsbestimmung i.S.d. §§ 366, 367 BGB abgegeben haben und deren Zugang beim Versorger beweisen können, etwa dadurch, dass ein hierauf bezugnehmendes Antwortschreiben bei Ihnen eingegangen ist.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Cremer

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Stadtwerke verrechnen ständig meine laufende Zahlungen
« Antwort #5 am: 07. Juli 2005, 13:01:07 »
Hallo Graf Koks,

stimme mit Ihnen überein.

Widerspruch gemäß Musterbrief zu den Preiserhöhungen 1.10.04, 1.1.05, 1.4.05, 1.7.05.
Nach der Jahresrechnung zum 31.12.2004 mit neuem, höheren Abschlagsbegehren, habe ich die Berechnung der Abschlagshöhe gemäß meiner Berechnung auf Preise Sep. 2004, etc durchgeführt.
Nachdem ich sodann die Einzugsermächtigung den SW KH schriftlich begrenzt hatte und die SW mir sodann diese komplett zurückgegeben haben, hatte man mich in den normalen Sondertarif \"zwangseingestuft\".

Ist es richtig, daraus zu folgern:
- dass damit die SW auch meine (verminderte) Abschlagshöhe akzeptiert haben
- oder \"kein Zahlungsverzug\" alleine aus der Tatsache heraus entstanden ist, dass der entfallene Betrag nicht fällig ist, bis der Nachweis der Billigkeit erfolgt ist?
- oder aus beiden Gründen?

Natürlich, nach meiner Auffassung  befinde ich mit nicht im Verzug und erst recht werden da keine Mahngebühren fällig. Insofern hefte ich die Schreiben der SW immer schön ab. :wink:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Graf Koks

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Stadtwerke verrechnen ständig meine laufende Zahlungen
« Antwort #6 am: 07. Juli 2005, 14:09:06 »
@ cremer:

Die Nichtfälligkeit der erhöhten Abschläge bzw. Rechnungsbeträge folgt direkt aus § 315 BGB. Ein Anerkenntnis des Versorgers bzgl. der Abschlagshöhe hätte m.E. keine Indizwirkung auf den nach Rechnungslegung fälligen Gesamtbetrag. Umgekehrt erkennt der Kunde auch die neuen Tarife nicht an, bloß weil er evtl. auf die erhöhten Abschläge zahlt. Mißlich ist dann allein, dass er in den Rückforderungsprozess getrieben wird.

Ein solches Anerkenntnis Ihres EVU liegt aber auch nicht vor, wenn er sich alleine zur Einzugsermächtigung äußert. Er hat allein die Beschränkung der EZ-Ermächtigung zum Anlass genommen, Sie aus dem Sonderangebot zu kegeln. Ein, wie ich denke, unzulässiges Vorgehen. Wir werden ggf. später darauf zurückzukommen haben.


M.f.G. aus Berlin
der Graf

Offline Cremer

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Stadtwerke verrechnen ständig meine laufende Zahlungen
« Antwort #7 am: 07. Juli 2005, 14:30:27 »
Hallo Graf Koks,

nun nur kurz zu Ihrer Info:
Die SW KH hatten mich fristlos Ende Januar 2005 \"rausgeschmissen\" und rückwirkend zum 1.1.05 in einen anderen Tarif eingestuft.
Aufgrund meines Schreibens, dies sei rechtlich nicht zulässig, da keine Kündigungsfrist gemäß Ihren Tarifbestimmungen eingehalten wurden und vor allem rückwirkend, machten die SW seinerzeit den Rückzieher dahingehend, dass sie argumentierten, \"ich wolle ja weiterhin im Energieclub sein\" und - jetzt kommt der nächste Fehler der SW - mich in den Energieclub wiederaufnehmen wollten, sofern ich nicht bis zum Datum XY widersprechen würde !!

Das wäre ganz so als ob man ein Angebot für ein Abonnement für eine Zeitschrift erhält und wenn man nicht wiederspricht, hat man abonniert!

Der Versorger ist von einem Fettnäpfchen ins nächste getreten. Das war nicht nur mir passiert, sondern anderen unser Bürgerinitiative ebenso.

Komme später zu gegebener Zeit wieder darauf zurück
MFG
Gerd Cremer
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Offline judy

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Stadtwerke verrechnen ständig meine laufende Zahlungen
« Antwort #8 am: 19. Juli 2005, 21:23:14 »
Hallo!

Wenn Einspruch gegen die Billigkeit nach § 315 eingelegt wurde darf nicht wegen des Gasrückstandes gesperrt werden.
Sollte noch ein Rücksatand aus der Stromversorgung bestehen, kann der Strom natürlich gesperrt werden.

Unbedingt Angeben für was die Zahlung verwendet werden soll.
Normalerweise passiert eine automatische Verbuchung auf die älteste Forderung. Das wird zwar auch mit eindeutigem Verwendungszweck so weiter gehen, aber sie können in regelmäßigen Abständen (ca. 3 Monaten) mal anrufen und um Korrektur der Verbuchung bitten.

Gruß
Judy

 

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