Hallo,
werde von der Stadtwerk Menden mit Gas \"versorgt\".
Nachdem dieser im Januar 2005 die Preise um 14% erhöht hat, habe ich das bekannte Musterschreiben benutzt und mich nur zu eine Zahlung (unter Vorbehalt) der alten Preise zzgl. 2% bereit erklärt.
Einzugsermächtigung habe ich widerrufen und überweise seitdem.
Nun bekomme ich regelmässig eine Mahnung des Differenzbetrages (zwischen alter und neuer Preis), da man meine laufende Zahlungen einfach mit dem Abschlag der \"neuen Preise\" verrechnet und das obwohl ich in einem 2. Schreiben (ebenfalls Einschreiben mit Rückschein) deutlich gemacht hatte, dass meine jetzigen Zahlungen völlig im Einklang mit dem vorherigen Widerspruch sind und deshalb lt. BGB § 367 nicht verrechnet werden dürfen.
Die Mahnen aber den Betrag (mittlerweile 167,00 Euro) munter weiter mit dem, zugegeben sehr dezenten, Hinweis, dass man ja sogar die Versorgung einstellen koennte, worüber ich mir jedoch, aus dem was ich bis jetzt gelesen habe, keinen \"Kopf\" mache.
Offensichtlich will man dadurch die Verjährung nicht riskieren.
Wie verhalte ich mich weiter? Einfach ignorieren?
Habe die Suchfunktion bereits benutzt, aber nichts wircklich passend gefunden.
Sorry für die vielen Fehler, als Italiener stehe ich mit \"der, die, das\" auf Kriegesfuss :-))