Energiepreis-Protest > Stadtwerke Villingen-Schwenningen
LG Konstanz: Preisänderungsklauseln unwirksam
RR-E-ft:
Sieg der VZ BW vor dem LG Konstanz
--- Zitat ---Die Klauseln für Preisänderungen in nicht mehr gültigen Alt-Verträgen der Stadtwerke VS (SVS) und des Zweckverbands Gasfernversorgung Baar (ZVB) sind unwirksam. Dieses Urteil hat das Landgericht Konstanz gestern verkündet. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Erfolglos blieb dagegen der Versuch der Verbraucherzentrale, eine weitere Klausel für unwirksam erklären zu lassen. Anwalt Hans-Jörg Knäpple aus Bad Dürrheim, der die Klage mit initiiert hatte, begrüßte das Urteil. Wenn die Preisklausel nichtig war, seien auch die Erhöhungen der Gaspreise zwischen 2006 und 2008 unwirksam gewesen. Alle betroffenen Kunden könnten daher die Erhöhungen zurückfordern.
--- Ende Zitat ---
Preise wie vor vier Jahren
--- Zitat ---Paukenschlag im Streit um die Gaspreise der Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS) und der Gasfernversorgung Baar (ZVB): Laut Rechtsanwalt Hans-Jörg Knäpple von den „Gaspreisrebellen“ bedeutet das am Dienstag gefällte Urteil des Landgerichts Konstanz, dass sämtliche Preiserhöhungen seit 2005 unwirksam sind. Weder SVS noch ZVB wollten dazu eine eindeutige Stellungnahme abgeben.
Trifft tatsächlich zu, was der Bad Dürrheimer Rechtsanwalt fordert, müssten die SVS und ZVB Millionenbeträge an ihre insgesamt 15 500 Gas-Kunden zurückzahlen. Denn die Klauseln für Preisänderungen in Verträgen, die bis 31.12.2008 abgeschlossen wurden, wurden für nichtig erklärt.
--- Ende Zitat ---
nomos:
Pressemitteilungen dazu:
=516&tx_ttnews[backPid]=239&cHash=3d0e966d7d\']SVS
=51&tx_ttnews[backPid]=14&cHash=7bcd0c487f\']ZVB
Glückwunsch und viel Erfolg bei der Rückforderung!
taxman:
Meinen Glückwunsch !!!
*Daumenhochstreck*
RR-E-ft:
\"Verunsicherung der Verbraucher\"
--- Zitat ---Nach Angaben von SVS und ZVB betrifft das Urteil auch nicht alle Alt-Verträge: „Die jetzt beanstandete Klausel ist nur in Verträgen enthalten, die zwischen 1. Juli 2007 und 31. Dezember 2008 gültig waren“, heißt es. Auch, dass es um Rückzahlungsansprüche in Millionenhöhe gehe, sei zumindest fragwürdig. „Solche Spekulationen sind unangebracht, verunsichern Verbraucher und entsprechen allermeistens ohnehin nicht der Realität“, wird SVS- und ZVB-Geschäftsführer Ulrich Köngeter zitiert.
--- Ende Zitat ---
Zeus:
In der Presseerklärung vom 31.03.2009 erklären die Stadtwerke Villingen-Schwenningen, dass \" die Peisänderungsklauseln der SVS und des ZVB, die vom Landgericht Konstanz geprüft wurden , nahezu identisch sind mit der Formulierung, die der gesetzgeber in der Grundversorgung für Gas (GVV GAS) vorgegeben hat\".
Kann jemand den genauen Wortlaut der Preisänderungsklauseln , die bis zum Jahresende 2008 bei der SVS und dem ZVB Anwendung fanden, hier mitteilen?
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