@Stefan Gorden
Sie haben sich am 30.9.08 entschieden, dass die an diesem Tag in Kraft getretene Preiserhöhung unangemessen ist. Ihr Versorger muss daher nachweisen, ob seit der letzten Preiserhöhung, die Sie noch akzeptiert haben, seine Kosten soweit gestiegen sind, dass die Preiserhöhung lediglich die gestiegenen Kosten ausgleicht. Wenn der Versorger nach dem 30.9.08 die Preise nochmals erhöht, darf er dies nur, wenn seine Kosten weiter gestiegen sind. Wenn er die Preise danach wieder senkt, wird er dies nur tun, weil seine Kosten im gleichen Umfang gefallen sind. Senkt der Versorger seine Preise unter das Niveau vom 30.9.08 so sind auch seine Kosten unter das Niveau vom 30.9.08 gesunken. Diese Kostensenkung muss er an die Kunden weitergeben. Für Sie bedeutet dies, dass der Preis den Sie bezahlen mindestens um den Betrag der Preiserhöhung vom 30.9.08 geringer ist, als der jeweils vom Versorger geforderte Preis. Der vor dem 30.9.08 gültige und von Ihnen noch akzeptierte Preis stellt lediglich die absolute Obergrenze des von Ihnen akzeptierten Preises dar.
An dieser Einschätzung ändert sich auch nichts, falls der Versorger seine Preise jetzt gesenkt haben sollte, obwohl seine Kosten nicht im gleichen Umfang gefallen sind, um im aufkommenden Wettbewerb keine Kunden zu verlieren. Denn dann gesteht er ein, dass seine Preise zuvor zu hoch gewesen sind, und er seine marktbeherrschende Stellung ausgebeutet hat.