Original von Marcydarcy
Also wenn keiner einen Tip hat dann möchte doch jemand diesen Thread schliessen.
Erstmal Ruhe bewahren.
Es trifft doch sicherlich zu, dass die betreffende Wohnung und der dafür verwendete Zähler noch existieren, oder?
Somit kann ihr ehemaliger Vermieter oder auch ihr Nachmieter Ihnen auch heute noch Auskunft darüber geben, wie hoch der Zählerstand beim Einzug des Nachmieters war.
Vergleicht man diesen zudem mit dem aktuellen Zählerstand (von heute), dann kann man nachprüfen, ob der damalige Zählerstand plausibel ist. Ergäbe sich aus der Differenz etwa, dass der monatliche Verbrauch des Nachmieters absurd gering ist, dann war der damalige Zählerstand sicherlich zu hoch und ist folglich falsch abgelesen worden.
Eine Rechnung, die auf offensichtliche Abrechnungsfehler (einschliesslich falsch ermittelter Zählerstände) beruht, müssen Sie nicht bezahlen. Sie könnten sogar einen Erstattungsanspruch haben. Als Tarifkunde könnten Sie diese Abrechnung nach §18 StromGVV anfechten und eine korrigierte Abrechnung verlangen. Ob die AGB von E-w-E einen entsprechenden Passus enthalten, weiß ich nicht auswendig.
Wenden Sie sich nochmal an ihren Vermieter oder Nachmieter und bitten Sie diese um eine aktuelle Ablesung und Bestätigung des Zählerstands beim Einzug des Nachmieters. Damit wenden Sie sich dann schriftlich an EwE und verlangen eine korrigierte Abrechnung.
Wenn Sie Sich wegen Abrechnungsfehler (schriftlich!) weigern, die Nachzahlung zu leisten, dann muss EwE Sie auf Zahlung verklagen und dann dem Gericht beweisen, warum die Abrechnung in der geforderten Höhe gerechtfertigt sein soll.
Gruss,
ESG-Rebell.