Energiepreis-Protest > Bayern
Stadtwerke GmbH als Kommunalbetrieb?
Rob:
Hallo,
so, habe mich nun versucht in die Materie einzulesen: `Puh!` sage ich da nur...
Wer diesen Weg übers Kommunalrecht gehen will, muss sich stabile und erprobte Wanderstiefel anziehen und über gute Kenntnisse der Kompassnavigation verfügen, da bei diesem wolkenverhangenem Himmel das eine oder andere GPS keine große Hilfe sein wird, obwohl es doch einfach zu bedienen wäre. Eine erfahrene, geschulte Seilschaft wäre ebenfalls dringendst ratsam.
Der Aufsichtsrat der angesprochenen Stadtwerke GmbH wird, wie gesagt, aus dem Stadtrat und der Bürgermeisterin zusammengesetzt. Gleichzeitig versorgen aber die Stadtwerke als Grundversorger auch Gemeinden im umliegenden Landkreis.
Nun könnte man die Behauptung aufstellen, der (mündige) Bürger könne über sein Wahlrecht indirekt Einfluß auf die Geschicke der Stadtwerke nehmen. Dieses trifft jedoch nicht auf die Landkreisbewohner zu, da diese nicht dort wahlberechtigt sind, wo der Stadtrat gewählt wird.
Subjektiv empfinde ich dies diskriminierend.
Wie sähe es objektiv aus? Gäbe es in dieser Richtung einen Weg, dem selbstherrlichen Auftreten einer Firma mit kommunalen Aufgaben einen Strich durch die (überhöhte) Rechnung zu machen?
Danke,
Rob
reblaus:
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet beim Auslaufen einer Konzessionsvereinbarung dem Eigentümer des Gasnetzes eine neue Konzession zu erteilen. Sie kann die Konzession an einen Dritten vergeben, der dann das Netz vom Alteigentümer erwirbt. Auf diesem Wege haben sich schon einige Gemeinden aus den Fängen von überteuerten Versorgern gelöst.
RR-E-ft:
@reblaus
§ 46 EnWG regelt die Konzessionsvergabe. Der alte Konzessionsnehmer muss dem neuen Konzessionsnehmer das Netz überlassen, was nicht zwingend eine eigentumsrechtliche Übertragung bedeutet, sondern auch eine schuldrechtliche Überlassung (Pacht) bedeuten kann.
reblaus:
Ist an dem Netz überhaupt Eigentum des Versorgers möglich? Das Straßengrundstück gehört doch der Gemeinde.
nomos:
--- Zitat ---Original von Rob
..`Puh!` sage ich da nur...
Wer diesen Weg übers Kommunalrecht gehen will, muss sich stabile und erprobte Wanderstiefel anziehen und über gute Kenntnisse der Kompassnavigation verfügen, da bei diesem wolkenverhangenem Himmel das eine oder andere GPS keine große Hilfe sein wird, obwohl es doch einfach zu bedienen wäre. Eine erfahrene, geschulte Seilschaft wäre ebenfalls dringendst ratsam.
--- Ende Zitat ---
@Rob, wer hat denn etwas von einem einfachen Weg geschrieben? Wenn man die Entwicklung der Quersubventionen, überhöhten Gewinne mit zweckfremder Verwendung bei den Kommunen ungebremst weiter zulassen will, dann kann man den Widerstand einstellen.
Es gibt mehrere Fronten im Kampf für faire Energiepreise. Auf welche kann man verzichten? Wer die Geschichte verfolgt, wird erkennen, dass keine Bastion \"einfach\" zu nehmen ist. Z.B. siehe hier: LG Heilbronn, Urt. v. 27.03.2009 Az. 21 O 102/08 KfH - Gaskunde unterliegt in I. Instanz
Wer an der AGB-Front steht, sieht sich wegen der unzulänglichen Preisanpassungsklauseln zur Zeit vielleicht im Vorteil. Um bei Ihrem Bild zu bleiben: Bis hier Geld fliesst sind ebenfalls gut besohlte \"Wanderstiefel\" erforderlich. Selbst wenn, einen Dauereffekt hat auch das im Gegensatz zum hier aufgezeigten Ansatz für die Verbraucher nicht! Außerdem, Gesetze und Verordnungen wären Makulatur, wenn der Bürger sie nicht mehr durchsetzen kann. Das \"kommunale Selbstverwaltungsrecht\" wird wohl in der Zwischenzeit mancher Orts so verstanden, dass man frei ist von allen Zwängen, Gesetze und Verordnungen eingeschlossen. Viele partizipieren an diesem Zustand. [/list]
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln