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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?
DieAdmin:
Urteil des I. Zivilsenats vom 12.11.2009 - I ZR 166/07
bisher nur als BGH-Pressemitteilung:
Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet
--- Zitat ---...
Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen. Nach Ansicht des BGH betreibt die Beklagte nicht lediglich eine Auktionsplattform oder einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote. Sie habe vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Die Beklagte kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin
...
Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.
...
Die Beklagte habe nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustünden. Der Hinweis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf ihre Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürften, reiche insoweit nicht aus.
--- Ende Zitat ---
Alle Klarheiten bzgl. der Betreiberhaftung sind nun auch hier wieder beseitigt. Denn solche Klauseln dürften nicht nur in AGB, sondern auch in den Nutzungsbedingungen zahlreicher verschiedener Portale zu finden sein.
Aber erstmal abwarten, bis das Urteil im vollen Wortlaut vorliegt, um dann die Übersetzungen der Juristen zu lesen :)
Das machts vielleicht für den einen oder anderen Forenuser verständlicher, warum in diesen Forum die Möglichkeit, Dateianhänge hochzuladen, unterdrückt ist.
@Black,
ich hab den Thementitel mit einen Fragezeichen ergänzt.
xy78:
also ich erstelle ja in meiner Freizeit Homepage´s, hab auch selber zwei.
außerdem hatte ich schon einige Foren, indem ich unter Haftungsausschluß alles möglich ausgeschlossen hatte.
es scheint wohl nicht klar zu sein, wenn jemand Forenbetreiber -oder besitzer ist, hat er die einträge (auch Bilder) zu kontrollieren!! da kann man noch soviel ausschließen, aber kontrollieren muß man trotzdem alles!
hat er zu wenig Zeit dazu, ist das sein Pech, muß er eben andere damit beauftragen (Op´s).
glaube mich schwach daran zu erinnern, das bei der Foreneröffnung (hatte sie bei einem Anbieter mit Speicherplatz) im \"Vertrag\" steht, man haftet für alle Einträge wenn diese sittenwidrig, usw usw sind.
zur not darf man eben keine Bilder-uploads zulassen, ganz einfach
superhaase:
--- Zitat ---...
Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen. Nach Ansicht des BGH betreibt die Beklagte nicht lediglich eine Auktionsplattform oder einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote. Sie habe vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Die Beklagte kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin
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Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.
...
--- Ende Zitat ---
Dies beiden Absätze sind in diesem Fall doch das Entscheidende!
Alle Klarheiten bzgl. der Betreiberhaftung sind daher nun nicht beseitigt. ;)
Eigentlich ist es jetzt klar, dass der Betreiber der Plattform nicht haften muss, wenn er sich die Bilder nicht zu eigen macht, sie also nicht wie in diesem Fall beliebig weiter verwenden will und sich so die (nicht ausschließlichen) Nutzungsrechte übertragen lassen will.
Wenn also nur die Möglichkeit des Hochladens besteht und der Plattformbetreiber in seinen AGB darauf hinweist, dass das Hochladen rechtsverletzender Inhalte untersagt ist, und wenn der Betreiber sich die Inhalte nicht zu eigen macht, ist er aus dem Schneider.
Er ist dann nicht zu proaktiver Kontrolle verpflichtet.
Allerdings ist er weiterhin verpflichtet, bei Hinweis auf einen Rechtsverstoß die entsprechenden Inhalte zu entfernen. Er wird auch die Verbindungsdaten des hochladenden Nutzers rausgeben müssen. Eine Haftung trifft ihn dann nicht mehr. Den hochladenden Nutzer aber schon.
So muss man das wohl sehen. Ich denke, das ist auch eine vernünftige Auslegung.
ciao,
sh
DieAdmin:
@superhaase,
so klar ist das nicht.
Da werden trotzdem viele schwitzen.
Beispielsweise gibts für Foren etc. fertige Scripte zum Bereitstellen einer Bildergalerie. (Ich verlink mal zu keinem Beispiel ;) ) da wird der Text, also die Nutzungsbestimmungen standardisiert und die hochgeladenen Bilder mit einem automatisierten Copyright versehen, wo dann die Domain der Website steht.
Das heißt, all die Foren die so benutzerfreundlich sind, und für ihre User solch ein zusätzliches Script verwenden, müssen jetzt die Entwickler auf die Füße treten, um schnellstmöglich ein Update zu bekommen.
Die nächste Abmahnwelle ist möglicherweise dann in Anmarsch. Wenn sogar ein BGH-Urteil vorliegt...
Hoffentlich wird aus dem Urteilstext ersichtlich, in welcher Form er sich das zu eigen gemacht hat, also die technische Realisierung.
superhaase:
@Evitel2004:
Ich denke, es kommt nicht auf die technische Realisierung an, sondern auf die Nutzungsbedingungen.
In dem gegebenen Beispiel hat der Plattformbetreiber von den Usern die Einverständniserklärung eingefordert, dass er die hochgeladenen Inhalte beliebig nutzen und weiterverbreiten darf.
Das war m.E. der entscheidende \"Fehler\", der eine \"Zueigenmachung\" bewirkt und der ihn somit zu einer proaktiven Kontrolle der Nutzungsrechte von hochgeladenen Inhalten verpflichtet.
Ein Skript, das in ein Bild ein Copyrightzeichen der Plattform einfügt, ist vielleicht in dieser Hinsicht bedenklich, aber ich bezweifle, dass das schon eine \"Zueigenmachung\" im Sinne dieses Urteils ist. Schließlich dient dieses Zeichen eher dem Zweck der Rückverfolgung der Herkunft, wenn das Bild von einem anderen User aus der Plattform genommen und weiterverwendet wird, und nicht der Beanspruchung eines echten Urheberrechts. Solange der Plattformbetreiber also für sich selbst keine Nutzungsrechte und Weiterverbreitungsrechte proklamiert, macht er sich die Inhalte wohl noch nicht zu eigen.
Trotzdem wäre es wohl rechtlich sicherer, keinen \"Copyright\"-Hinweis einzufügen, sondern eher sowas wie einen \"Herkunfts\"-Hinweis, der auf die Plattform verweist, auf die das Bild hochgeladen wurde. Das wäre in jedem Falle auch im Sinne von eventuell \"geschädigten\" Urhebern, da dann die Rückverfolgung einfacher wird. Ein Pluspunkt für den Plattformbetreiber, wenn er angegriffen wird.
ciao,
sh
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