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keine Forenbetreiberhaftung bei Bilderupload?

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Black:
Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 04.02.2009 - Az.: 5 U 180/07) seine bisherige Rechtsprechung relativiert und entschieden, dass der Betreiber eines Internet-Forums weder als Täter noch als Mitstörer für rechtswidrige Bilder-Uploads eines Dritten haftet.

http://www.dr-bahr.com/news_det_20090325002058.html
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Marions-Kochbuch-verliert-gegen-Bundesligaforen-de-Oberlandesgericht-Hamburg-20090204.html

t1mbo:
Das wäre ja auch noch schöner, wenn der Forenbetreiber für so etwas auch noch haften würde.

bolli:
Na ja,

nachdem derzeit die Frage, inwieweit ein Forenbetreiber auch für Beitragsinhalte in seinem Forum verantwortlich ist, strittig ist, ist das nicht ganz selbstverständlich.

Das Internet und und die darin enthaltenen Veröffentlichungen bringen mittlerweile aufgrund der Rechtsprechung nicht nur Vorteile sondern bürden teilweise Portalbetreibern u.ä. ne Menge Arbeit und Verantwortung auf. Da sind wir noch nicht am Ende der Fahnenstange, prophezeihe ich mal.

Gruß
bolli

DieAdmin:
Interessant dazu sind ja immer die Kommentare von Dr. Bahr:

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20090325002058.html


--- Zitat ---Bedeutet im Klartext nichts anderes als: Taucht das oder ein anderes Foto von Marions-Kochbuch.de im Forum erneut auf, dürften die Richter anderer Ansicht sein und dann eine Mithaftung bejahen.
...
Da ein (bezahlbares) Blacklisten von Bildern technisches derzeitig nicht existiert, wird hier Unmögliches verlangt.

--- Ende Zitat ---

Wie soll auch nach Bildern gefiltert werden, um auszuschließen, dass sich noch ein Foto von Marions Kochbuch verirrt.

@t1mbo,

 hier mal stöbern: http://www.law-podcasting.de/

Dort befinden sich viel Interessantes zum Thema \"Recht im Internet\"

@all, die sich ärgern, wenn ich die img-Verknüpfung entferne:
http://www.law-podcasting.de/neuigkeiten-im-bereich-der-linkhaftung-inline-linking-keine-ueberpruefungspflichten-und-keine-urheberrechtsverletzung
(Inline-Link)

eislud:
Das OLG Zweibrücken sieht es genauso.
Internet-Law (27.05.2009): OLG Zweibrücken: Keine proaktive Überwachungspflicht des Forenbetreibers (Urt. v. 14.05.09 - Az.: 4 U 139/08 )

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