@superhaase,
ob immer solche Feinheiten auch herausgearbeitet werden? Gerade wenn es um Verfahren in unteren Etagen geht?
Ich finde die technische Realisierung schon relevant. Weil es bei solchen Abmahnwelllen, also Abmahnungen mit hohen Kostennoten gar nicht um den Urheberrechtsverstoß mehr gehen kann, nur leichte Opfer, die bereitwillig zahlen.
Mal ein Artikel in der Süddeutschen vom 09.11.09:
http://www.sueddeutsche.de/computer/493/493836/text/5/Es wäre eine tolle Welt, würden immer kostenlose Hinweise kommen.
Hab mir mal die Website angeschaut, um die es eigentlich geht.
Solche \"nackten\" Shopscripte kann man bei ebay erwerben.
Allerdings siehts in dem Fall aber so aus, dass der Betreiber sogar der Entwickler der Software ist, der dies gewerblich benutzt.
Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.
Weiß gar nicht, ob solche Klauseln nicht auch gegen irgendwelches Recht verstößt, wenn ich als Betreiber nicht garantieren kann, das ausschließlich über 18-Jährige Nutzungszugang haben.
Kann ein Kind/Jugendlicher, eine solche Freigabe geben, auch wenn es selbst auf dem Foto ist?
Und Nutzungsbedingungen sind ja auch nicht Gottes Gebote:
Der
Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte kürzlich die Sozialen Netzwerke (Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ) abgemahnt:
\"Mehr Verbraucher- und Datenschutz in Sozialen Netzwerken
Abmahnungen des vzbv erfolgreich: Anbieter wollen beanstandete Klauseln nicht mehr verwenden\"
http://www.vzbv.de/go/presse/1234/index.html