Energiepreis-Protest > EnBW

Widerspruch Rechnung 2008

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reblaus:
Die beiden Urteile die die EnBW zitiert hat, sagen inhaltlich im wesentlichen das gleiche aus, und betreffen beide Tarifkunden. Das Urteil über die Klausel in Sonderverträgen lautet BGH, Urt. v. 29.04.2008 - Az. KZR 2/07, das haben sie natürlich nicht zitiert, weil es für sie nachteilig ist.

Was die EnBW sonst noch machen könnte? Sie könnte Ihnen den Saft abdrehen. Und wenn sie Ihnen das auch nur androht sollten Sie schleunigst zu einem Anwalt gehen.

Sie haben doch einen besonders günstigen Preis für Ihren Heizstrom, billiger als für Ihren Haushaltsstrom jedenfalls. Wenn das so ist, sind Sie auch ein besonderer Kunde. Denen räumt man gerne Sonderkonditionen ein. Dies geschieht meistens mit Sonderverträgen. :D

RumTumTugger:
thx für die antworten...

ich habe jetzt verstanden....und mal wieder was gelernt :D

vor allem ist mir jetzt klar, ich habe für heizstrom und haushaltsstrom jeweils sonderverträge...leider habe ich dann auf der falschen grundlage - §315 - den preiserhöhungen widersprochen ......
ich werde jetzt mal ne mahnung schreiben und dann einen anwalt konsultieren....mal sehen was der retten kann....

deswegen nochmals kennt einer nen anwalt in der gegend von tübingen/reutlingen der sich mit der materie auskennt.....?

ich werde weiter berichten um anderen damit ne grundlage für ihre entsceidungen zu geben....

grüsse Tugger

WattWurm:

--- Zitat --- deswegen nochmals kennt einer nen anwalt in der gegend von tübingen/reutlingen der sich mit der materie auskennt.....?

--- Ende Zitat ---

@RumTumTugger
Man mag es kaum glauben, sogar auf diese Frage gibt es eine Antwort. ;) Der BdEV hat in weiser Voraussicht ein Anwaltsverzeichnis erstellt. Da sollte sich auch einer für Ihre Region finden lassen.

Freundlich grüßt der WattWurm

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