Energiepreis-Protest > EnBW

Widerspruch Rechnung 2008

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RumTumTugger:
Hallo@all,

Ich beziehe von ENBW Eletrowärme und Strom. Ich bezahle seit der Erhöhung vom 01.01.07 keine Erhöhungen mehr. Jedesmal den Preiserhöhungen Widersprochen
Im letzten Jahr - Rechnung 2007 - hätte ich einen Betrag von 138 Euro nachzahlen sollen, da ENBW meinen Unbilligkeitseinwand nicht berücksichtigt hat. Schreiben unten wurde Zugeschickt. ENBW hat einfach die diesen Betrag mit meiner Abschlagszahlung verrechnet. Das habe ich erst jetzt in der Jahresendrechnung füt 2008 gesehen.
In der Rechnung für 2008 ergeben sich zusätzlich nocheinmal ca. 420Euro an Einsparungen durch weniger Verbrauch aus Elektrowärme...( Kauf eines Kaminofens, der die Wohnung heizt wenn wir anwesend sind - beide berufstätig - ansonsten wird mit der Elektrowärme nur eine Grundwärme vom ca. 18°C erhalten). Leider entspricht die Stomeinsparung so ziemlich genau dem was ich zuviel bezahlt habe.
Auf meine Forderung von ca. 550 Euro mit den zukünftigen Abschlagszahlungen zu verechnen - ebenfalls mit Schreiben unten - die sich nun in den 2 Jahren durch den Unbilligkeiteinwand ergeben hat, hat die ENBW folgendes geschrieben:

Wir wir Ihnen bereits .... detailliert erläutert haben, ist die Rechtslage seit dem BGH-Urteil v. 13.06.07 eindeutig geklärt. Auch das jüngste BGH-Gerichtsurteil vom 19. November 2008 AZ VIII ZR 138/ bestätigt dieses Grundsatzurteil.  Trotz Ihres Widerspruchs sind die aktuellen Preise im Rahmen der Preisanpassung wirksam geworden und die Preise, die Ihrer Rechnung zu Grund liegen sind rechtmäßig.  Wir bitten Sie daher, den noch den von uns vorgesehenen Abschlagsbetrag in Höhe von 146,00 Euro zum jeweils Monatsersten termingerecht auf unser Konto blabla bei der Bank bla zu überweisen.

Ich habe den Betrag der Abschlagszahlung die früher gefordert waren immer termingerecht und und genau bezahlt, allerdings immer nur meine KNr. als Grund angegeben. Meiner Meinung nach darf die ENBW diesen nicht verrechnen, das dieser Betrag genau der geforderten Abschlagszahlung entspricht und nicht den Nachforderungen der ENBW.
In dem unten angefügten Schreiben habe ich die 550 Euro gefordert, ansonsten würde ich das mit zukünftigen Abschlagszahlungen verrechnen.

Wie soll ich jetzt reagieren??

Auf Schreiben antworten? Wenn ja wie?

Und/Oder die Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch des letzten Jahres und den von mir gebilligten Preisen kürzen und dann noch die 550 Euro verrechnen? Ergäbe einen Abschlag von ca. 110 Euro.

Wie hoch soll ich die Verrechnung der 550Euro ansetzten, da ich hier irgendwo gelesen habe man solle nicht unter den vom EV geforderte niederigste Abschlagszahlung gehen (das war 2002 100.-Euro). So dauert es ja Jahre bis ich die Summe wieder zusammen habe.......

Schreiben hab ich für meine Situation und für Strom teilweise Angepasst....

Vielen Dank für Anregungen und Hilfe im Vorraus!! (in einer Woche ist die nächste Abschlagszahlung fällig)

Grüsse Tugger

PS: Die Rechnung von 2007 habe ich sogar um die 200 Euro nachgezahlt- basis alte Preise - und 340 waren Forderung, die ich auf die alten Preise runtergerechnet habe, da ich in 2007 die Preise nicht als Billig anerkannt habe.

RumTumTugger:
8o
hat keiner ne antwort?  X(

schade.....könnte hilfe gebrauchen, bzw. irgendwelche tipps.... :(

reblaus:
Sie müssen erst einmal schauen, was Sie für einen Vertrag mit der EnBW abgeschlossen haben, und ob es darin irgendwelche Klauseln für Preiserhöhungen gibt.

RumTumTugger:
ich denke das es ein \"normaler\" vertrag is, sonst hätte enbw schon längst darauf hingewiesen und meinem protest ein ende gesetzt....^^


--- Zitat --- Ich bezahle seit der Erhöhung vom 01.01.07 keine Erhöhungen mehr. Jedesmal den Preiserhöhungen Widersprochen
--- Ende Zitat ---

Grüsse Tugger

reblaus:
Ich vermute auch dass es ein normaler Vertrag ist. Unnormale Verträge habe ich noch nicht kennengelernt.  :D

Es geht aber darum, ob in Ihrem Vertrag überhaupt eine wirksame Klausel enthalten ist, dass die EnBW die Preise einseitig neu festsetzen darf. Üblicherweise geht das bei Verträgen nämlich nur dann, wenn die EnBW bei Ihnen höflich anfragt, und Sie freudig zustimmen.

Die meisten Klauseln in Verträgen, die abweichend vom Normalfall bestimmen, dass der Stromversorger den Preis ohne Ihre Zustimmung verändern darf, sind unwirksam, weil sie nicht detailliert genug formuliert wurden.

Wenn dem so wäre, hätte die EnBW schon gar kein Recht die Preise zu erhöhen. Es sei denn Sie hätten (siehe oben) freudig zugestimmt. Wobei das Gesetz auch zähneknirschende Zustimmung noch gerade so gelten lassen würde.

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