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Autor Thema: Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!  (Gelesen 15642 mal)

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Offline Pappamitbauch

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« am: 17. März 2009, 09:41:55 »
Hallo liebe Foren Gemeinde,

wer kann mir einige Sachverständige, bzw. Gutachter für Bayern nennen, die bei meinem örtlichen Versorger die Billigkeit, bzw. Unbilligkeit der Preise nachweisen können, nennen?

Hatte gestern mündliche Verhandlung vor dem AG, die Richterin wollte sich hier aber nicht festlegen (wen wunderts), Sachverständige könnte ich mir nach Gutdünken aussuchen - und das mache ich auch.

Erfahrung sollte natürlich da sein   :D

Vielen Dank im voraus.

pappamitbauch

Offline Kämpfer

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« Antwort #1 am: 17. März 2009, 13:37:58 »
Hallo,

unter Berücksichtigung von § 404 ZPO (1) erfolgt die Auswahl der
zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl durch das Prozessgericht.

Ungeachtet dessen kann nach § 404 ZPO (3) das Gericht die Parteien auffordern, Personen zu bezeichnen, die geeignet sind, als Sachverständige vernommen zu werden.

Im vorliegenden Fall erscheint es eher außergewöhnlich, dass die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl offensichtlich nicht durch das Prozessgericht erfolgt ist oder erfolgen soll.

Wie dem auch sei, es muss der Versorger die Billigkeit der Preise nachweisen. Dies ist nicht Aufgabe des Verbrauchers.

Freundliche Grüsse
Kämpfer

Offline kamaraba

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« Antwort #2 am: 17. März 2009, 13:45:01 »
@Pappamitbauch

Was sagt den Ihr Rechtsanwalt dazu, oder waren Sie \"OHNE\"?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Pedro

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« Antwort #3 am: 17. März 2009, 21:31:18 »
@Pappamitbauch:    
Zitat
Hatte gestern mündliche Verhandlung vor dem AG, die Richterin wollte sich hier aber nicht festlegen.....Sachverständige könnte ich mir nach Gutdünken aussuchen - ...

Sehr ungewöhnlich! Wer hat geklagt, Versorger oder selbst? Wie steht es mit der Zuständigkeit des Amtsgerichts? Wer trägt die Kosten für einen \'\'nach Gutdünken\'\' selbst ausgesuchten Sachverständigen, wenn z.B. der Versorger den nicht anerkennt?
Das würde ich alles noch einmal genau hinterfragen!

Offline Pappamitbauch

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« Antwort #4 am: 20. März 2009, 18:49:57 »
Hallo @ll,

ja irgendwie hat mich das auch gewundert. Ich hatte natürlich einen RA mit bei der Verhandlung - geklagt habe ich selbst gegen die Unbilligkeit der Preise, bzw. wurde gezwungen zu klagen.

Nachdem die einstweilige Verfügung abgelaufen war (der Versorger wollte mir das Gas abdrehen), mußte ich eine Klage in der Hauptsache beim AG einreichen.

Das ist jetzt gut 1 Jahr her - die Mühlen mahlen vor Gericht wohl langsam....

Mein RA hat die Klage auch noch erweitert, da ich Sondervertragskunde war und mir der Versorger dann den Vertrag gekündigt hat (fehlende Preeisanpassungsklausel??!!).

Die Richterin wollte sich dazu aber überhaupt nicht äußern, sie sagte ind der GasGVV sei eine Preeiserhöhungsklausel enthalten und sie wäre nicht dazu da, diese Verordnung in Frage zu stellen - diese müßte dann wohl vors Landgericht...

Fragen über Fragen... und mein RA hat mir eben geraten hier beim Bund der Energie Verbraucher nach einem Sachverständigen zu suchen....

eigentlich bin ich ja auch der Meinung dies wäre Sache des Gerichts... - oder5 meines RA.

Was meint ihr denn dazu?

Viele Grüße,

Pappamitbauch

Offline RR-E-ft

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« Antwort #5 am: 20. März 2009, 19:13:58 »
@Pappamitbauch

Der Versorger hat den Vertrag gekündigt?


Dann kann es sich - bis zur Kündigung - nur um einen Sondervertrag gehandelt haben.

Ein Grundversorgungsvertrag ist gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV durch den Versorger nicht ordentlich kündbar. Das ist also entscheidend.

Das OLG München hat bereits mit Urteil vom 12.03.2009 entschieden, dass gegenüber Sondervertragskunden kein Preisänderungsrecht aus § 4 AVBGasV bestand, ein solches auch nicht über AGB wirksdam vereinbart werden konnte, einseitige Preisänderungen deshalb unwirksam sind.

Hauptsacheklage nach einer einsetweiligen Verfügung gegen eine angedrohte Versorgungseinstellung im Sinne des § 926 ZPO ist übrigends nicht die Feststellungsklage, dass Preiserhöhungen unwirksam waren.  ;)

Ggf. sollte hilfsweise auf Feststellung geklagt werden, dass der Vertrag nicht durch Kündigung zum... wirksam  beendet wurde (für den Fall, dass das Gericht den Vertrag doch als Grundversorgungsvertrag einordnen sollte).

Offline Pappamitbauch

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« Antwort #6 am: 20. März 2009, 20:52:30 »
@R-E-ft

herzlichen Dank für die Info!!!

Es handelte sich natürlich um einen sog. Gas-Norm-Sondervertrag, in dessen Ausführung keinerlei Preisanpassungsklausel vorhanden war. Der Vertrag lief seit 1996 und wurde mir jetzt zum 31.12.08 gejkündigt. Ich laufe also jetzt wieder über die Grundversorgung. Mein RA hatte auch der Kündigung widersprochen, d.h. der \"alte\" Sondervertrag sollte so weitergeführt werden - leider hat die Richterin sich hier nicht festlegen wollen und die Geschichte erstmal auf 27.5. vertagt. Bis dahin solle ich, bzw. mein RA sich um einen \"Gutachter\" kümmern - auf meinen Wunsch übrigens!!!!
Die Richterin wollte mir tatsächlich einen Wirtschaftsprüfer vorschlagen, der aber für meinen örtlichen Versorger arbeitet!!!! Ich konnte das kaum glauben und habe natürlich dankend abgelehnt...

Mittlerweile hege ich Zweifel, ob mein RA sich mit der Materie wirklich auskennt, bzw. sich hineinversetzen möchte... am meisten habe ich eigentlich vor Gericht erzählt...

Kann man eigentlich während des Verfahrens auch den RA wechseln???? Habe eine Rechtsschutzversicherung. Jetzt gibt es hier in Coburg auch in der RA-Liste vom Bund der Energieverbraucher einen Anwalt, der sich auskennen sollte - habe das vorhin eben gelesen und würde dann ggf. wechseln.

Ist das Urteil des OLG München denn schon rechtskräftig? Das wäre natürlich toll - dann müßte mein Vertrag auch weiterlaufen, bzw. könnte der Versorger keine Nachzahlungen geltend machen oder?

Vielen Dank,

Pappamitbauch

Offline Pappamitbauch

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« Antwort #7 am: 20. März 2009, 21:10:05 »
@RR-E-ft

habe leider kein Urteil des OLG München vom 12.03.2009 gefunden??!!

Kann es sein, dass Sie das OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 meinen? U 781/08

War das einzige das hier passen würde  :P

Viele Grüße,

Pappamitbauch

Offline RR-E-ft

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« Antwort #8 am: 20. März 2009, 21:31:34 »
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Offline Pappamitbauch

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Sachverständiger/Gutachter für Bayern gesucht!!!
« Antwort #9 am: 22. März 2009, 08:56:21 »
Dankeschön!

 

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