@R-E-ft
herzlichen Dank für die Info!!!
Es handelte sich natürlich um einen sog. Gas-Norm-Sondervertrag, in dessen Ausführung keinerlei Preisanpassungsklausel vorhanden war. Der Vertrag lief seit 1996 und wurde mir jetzt zum 31.12.08 gejkündigt. Ich laufe also jetzt wieder über die Grundversorgung. Mein RA hatte auch der Kündigung widersprochen, d.h. der \"alte\" Sondervertrag sollte so weitergeführt werden - leider hat die Richterin sich hier nicht festlegen wollen und die Geschichte erstmal auf 27.5. vertagt. Bis dahin solle ich, bzw. mein RA sich um einen \"Gutachter\" kümmern - auf meinen Wunsch übrigens!!!!
Die Richterin wollte mir tatsächlich einen Wirtschaftsprüfer vorschlagen, der aber für meinen örtlichen Versorger arbeitet!!!! Ich konnte das kaum glauben und habe natürlich dankend abgelehnt...
Mittlerweile hege ich Zweifel, ob mein RA sich mit der Materie wirklich auskennt, bzw. sich hineinversetzen möchte... am meisten habe ich eigentlich vor Gericht erzählt...
Kann man eigentlich während des Verfahrens auch den RA wechseln?
Habe eine Rechtsschutzversicherung. Jetzt gibt es hier in Coburg auch in der RA-Liste vom Bund der Energieverbraucher einen Anwalt, der sich auskennen sollte - habe das vorhin eben gelesen und würde dann ggf. wechseln.
Ist das Urteil des OLG München denn schon rechtskräftig? Das wäre natürlich toll - dann müßte mein Vertrag auch weiterlaufen, bzw. könnte der Versorger keine Nachzahlungen geltend machen oder?
Vielen Dank,
Pappamitbauch