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Autor Thema: Sperrandrohung als persönliche Schikane ?  (Gelesen 9951 mal)

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Offline Thomas S.

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #15 am: 07. März 2009, 18:36:35 »
Zitat
Original von Emsländer
SOFORT einen für den Versorger kostenpflichtigen Anwalt nehmen, der eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre beim Amtsgericht bewirken muß.
Alles andere kosten nur Nerven, Zeit und wird nichts! bringen!!!
 

@Emsländer

Ja, dieser Rat ist ja im Prinzip richtig, ABER es liegt ja im Grunde noch keine rechtsgültige Androhung einer Sperre vor. Wenn jetzt der Anwalt tätig wird und der Versorger sagt, \"... ist doch noch gar nichts in die Wege geleitet ...\" o.ä., kann man auf den Kosten sitzenbleiben.

Denn eine email ist in diesem Zusammenhang absolut nichts wert (von keiner Seite) und deshalb kann der MA des Versorgers damit auch nur den Kunden ärgern wollen.

Aber es ist eine schwierige Situation, ganz klar!


Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #17 am: 09. März 2009, 13:22:15 »
War heute morgen nun bei der EWE ( musste dafür zwei wirklich lukrative Termine platzen lassen ) und habe mit einem von sich selbst recht überzeugten Vertreter der Geschäftsführung gesprochen. XXXX oder XXX , vielleicht kennt den auch schon jemand.

Fakt ist da tut sich gar nix und die bestehen auf mehr als 1500€ Überzahlung oder Sperrung  - Begründung, die Argumente seien bereits augetauscht.

So sehen nun direkt die Fakten aus :

Zählerstand 22.02.2008 Ablesung 17.183
Zählerstand 27.02.2009 Ablesung 21.288
Verbrauch im Jahr 2008 4105 m³
Umrechung in kWh 38997,5 kWh
Verbrauchskosten ( 4.11ct/kWh netto ) 1907,33 € ( brutto )
abzüglich geleistete Abschläge i.H.v. 1835,- €
Offene Nachzahlung 72,33 €


Selbst wenn ich den Gaspreiserhöhungen nicht widersprochen hätte wären es nur knapp 690 Euro die ich nachzahlen müsste, aber nie im Leben 1600€.

Gefordert werden allerdings bis morgen 1628€ als Nachzahlung, warum auch immer ? Erklärungen oder gar Logik definitiv Fehlanzeige.

Also hab ich nun den Anwalt gebeten im Schweinsgalopp eine \"Einstweilige\" einzureichen.

Gegen den Leiter Netz & Inkasso. ( bei mir XXXX ) hab ich am Samstag noch mal eben auf anraten des Verbraucherschutzes Strafanzeige nach §240 StGB gestellt.

So ein Kinderkram, da hätte ja nicht Not getan.

Offline Netznutzer

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #18 am: 09. März 2009, 15:11:13 »
Evtl. solltest du hier nicht so viel Namen und E-Mail Adressen nennen, ich habe schon öfter gelesen, dass das hier nicht so gern gesehen wird, und bei einer evtl. Niederlage deinerseits noch zusätzlich belasten kann.

Was sagt eigentlich der Verursacher der Sperre, der VERTRIEBSLEITER, zu dem ganzen Vorfall? Der Leiter Netz/Inkasso macht nur das, was man ihm sagt.

Gruß

NN

Offline Thomas S.

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #19 am: 09. März 2009, 16:15:24 »
Er kann UND soll Namen nennen, wenn das, was er schildert, sich so auch zuträgt. Da es sich um einen klaren Rechtsverstoß des Versorgers handelt, ist das das Problem des Versorgers und seiner Mitarbeiter. Das ist ggf. auch was für die örtliche Presse. IMMER DRAUFHAUEN, vielleicht merken die\'s dann.

In der Situation kann man nichts mehr falsch machen!

Offline DieAdmin

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #20 am: 09. März 2009, 17:56:28 »
@all,

ich hab die Namen und EMail-Adresse gexxt, da es sich hier nur Mitarbeiter handelt, und nicht wirklich erkennbar ist, ob es sich um den GF handelt.

Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #21 am: 09. März 2009, 19:00:52 »
Naja, aber dieser Mitarbeiter ist ja gerade die Wurzel allen Übels. Aber wenn das nicht gewünscht ist, ist das für mich in Ordnung. Ich wollte so nur anderen bei dem gleichen Versorger evtl etwas \"handfesteres\" an die Hand geben.

Leider ist es durch den Zustellzwang der Einstweiligen Verfügung, nicht möglich eine Sperre gänzlich zu verhindern, dafür war die Frist einfach zu kurz.

Daher wird der Versorger nun nachträglich zur Aufhebung der Sperre gezwungen.

Also gehts für uns dann 2 Tage ins Ferienhaus mit Ölheizung an die Nordsee ;-)

Generell war die Richterin empört über das Verhalten und selbst der Anwalt, sowie der Anwalt vom Verbraucherschutz, mussten bestätigen noch keine ähnliche Skurilität gesehen zu haben.

Beiden habe ich dieses Forum empfohlen  8)

Offline Thomas S.

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #22 am: 09. März 2009, 19:53:03 »
Na, da würde ich aber gleich eine \"Abrechnung\" aufmachen. Verdienstausfall, Fahrtkosten, etc. Alles in der Jahresabrechnung in Abzug bringen. Und natürlich gar nicht erst bezahlen.

Und die Sperre... Ich kann mir nicht vorstellen, daß es dazu kommt. Bevor die den Bagger dabei haben... Außerdem ist es auch recht lustig, wenn man mit dem Gerichtsvollzieher an der Baustelle auftaucht. Die können dann gleich wieder rückwärts arbeiten ;o)) und das auf eigene Kosten!

Offline Eis

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #23 am: 20. März 2009, 12:39:10 »
Was kam denn nun heraus bei der Aktion?

 

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