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Autor Thema: Sperrandrohung als persönliche Schikane ?  (Gelesen 9548 mal)

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Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« am: 06. März 2009, 15:23:40 »
Guten Tag,

ich weiß,der Text ist lang, aber es ist echt brenzlig und nicht ganz einfach ;-)

im Februar 2008 habe ich eine Immobilie in Niedersachsen erworben. Die  Vorbesitzer sind in die Schweiz ausgewandert und haben mir mitgeteilt, dass sie aus Ermangelung eines deutschen Kontos bis September 2008 die Abschläge für die Grundversorgung an die EWE bereits bezahlt hätten. Dieses war auch Teil der Kaufpreisverhandlungen.

Im August nahm ich Kontakt mit der EWE auf um mich ordnungsgemäß dort Anzumelden. Es stelle sich raus das die Aussage der Vorbesitzer bezüglich der Abschläge falsch war. Es wurden nie welche durch die Vorbesitzer bezahlt.
Also musste ich ca 1500€ nachzahlen. Soweit alles klar.

Das Problem beginnt damit, dass die Heizung im Haus Februar und März abgestellt war und danach gegen eine neue Heizungsanlage getauscht wurde.
Der von der EWE nachforderte Betrag resultiert aber auf einem angeblichen Ablesetermin im Februar 2008 an dem ich angeblich anwesende gewesen sein soll ( ich war im Ausland/ Mein Reisepass bestätigt das ). Die wie folgt geforderte Nachzahlung für März-August iHv 1500€ erschien mir zu hoch im Anbetracht der Umbaumaßnahmen an der Heizungsanlage + neue Fenster +WDVS .

Zeitraum : März 2008 - August 2008 / Prozentsatz an der Heizperiode : 31,81%  Prozentsatz am Gesamtverbrauch 53,03%

Zeitraum : September 2009 - Februar 2009 / Prozentsatz an der Heizperiode :68,19% Prozentsatz am Gesamtverbrauch 46,97%

Mein Heizungsbauer bestätigte mir diese Aussage schriftlich, diese Bestätigung legte ich bei der EWE vor. Ohne auf offene Ohren zu stoßen. Ich bestand weiterhin darauf, dass die Erstablesung, bei der ich nicht anwesend war und bei der irgendjemand sich als meine Person ausgab falsch sein musste.

Diese Debatte setzte sich von September bis Januar fort ( In der zwischenzeit zahlte ich 357€ als Abschlag pünktlich jeden Monat ) .
Dann erhielt ich eine Sperrandrohung sowie einen Sperrtermin.
Diese Sperrung konnte ich durch einen Besuch in Oldenburg bei der EWE direkt abwenden, in dem ich den Leiter Netz & Inkasso der EWE Netz gmbH mit diesen Fakten konfrontierte. Dieser erbat eine neue Ablesung durch mich, die er 4 tage später auch noch am 27.02 auch noch durch einen Mitarbeiter verrifizieren ließ. Er teilte mir dort mit, dass man nun mal einen Strich ziehen müsse, eine Zwischenabrechnung machen sollte und die Zahlen gegeneinanderstellen müsste.

Diese Zwischenablesung ergab, dass der Verbrauch nur knapp die Hälfte ausmachte und mann daher meinen Abschlag senken würde. Und nach Abzug der gezahlten zu hohen Abschläge nur noch  ca 600 € von der ersten Nachzahlung iHv 1500 übrig sein, da meine Abschläge viel zu hoch waren.

Ich schlug, da die vereinbarte Frist zur Klärung in 2 Wochen enden würde, eine Zahlung in 2 Raten vor und bat um Bestätigung und sicherte zu dann den ersten Zählerstand nicht mehr anzuzweifeln.

Nachdem ich mehr als eine Woche auf eine Antwort wartete und mehrfach per Mail und Telefon nachfragte, beschwerte ich mich im Beschwerdemanagement per Email über den Leiter Netz und Inkasso der EWE.

Am folgenden Tag : Gestern, kam eine Email von dem Mitarbeiter über den ich mich beschwert hatte, dass nun doch wieder 1500€ plus Gebühren zu zahlen seien und man am Dienstag sperren würde. Die Email konnte ich leider erst heute lesen.

Eine Ratenzahlung wurde in der gleichen Email abgelehnt.

Ich empfinde dieses Verhalten als persönliche Nötigung, da der Mitarbeiter nach einer Beschwerde, nun seine Machtposition ausnutzt um eine Sperrung jenseits jeder Logik durchzusetzen.

Ich betonte in einer Anwort, dass ich gewillt sei ohne Ratenvereinbarung sofort die etwa 600€ zu zahlen, die laut Zähler bis zu diesem Monat verbraucht worden sind. um eine Sperrung zu vermeiden. Als Antwort bekam ich eben nur, dass es sich um eine Jahresabrechnungs handle, und ich das Geld ja im April wenn ich den Gasversorger wechsle, das Geld zurück fordern kann.
Hier geht es nicht mehr um die Zahlung,sondern nur darum als Rache zu sperren - denn vorher hieß es ja, es wird abgelesen um eine Zwischenabrechung machen zu können.

Wie kann mich kostengünstig wehren um nicht Dienstag mit Haus, Kindern und Mietern ( 3 Familien Haus ) ohne Gas dazustehen ?
Danke vielmals

für die Hilfe

Alexander

Offline Pedro

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #1 am: 06. März 2009, 21:33:57 »
Hat sich erledigt! Ich hatte zunächst einen Hinweis auf den Beitrag \'\'Ist das erlaubt?\'\' eingestellt. Aber die Hinweise u. Ratschläge sind sicherlich  schon gelesen worden.

Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #2 am: 06. März 2009, 23:55:04 »
mmmhh ... sind wirklich nicht mehr Infos als die von Pedro da ?

Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #3 am: 07. März 2009, 11:51:42 »
Nach aktueller Berechnung hätte ich bereits überzahlt wenn ich jetzt den Widerspruch gegen die Erhöhungen 01.04 und 01.08 mit einbeziehen würde.

Offline Thomas S.

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #4 am: 07. März 2009, 11:53:02 »
Erteilen Sie dem Versorger / Netztbetreiber erst einmal ein schriftliches Hausverbot, am besten direkt an die Geschäftsleitung adressiert mit einer Beschwerde über das Vorgehen des Mitarbeiters (als Grund). Dann haben Sie etwas Zeit gewonnen und können in Ruhe weiter vorgehen.

Leider werde ich nicht so ganz schlau aus ihrer Schilderung.

Allgeimein: wenn Sie den Zählerstand nicht mehr anfechten wollen bzw. keinen Widerspruch gegen die geforderten Beträge einlegen wollen, müssen Sie das geforderte Geld zahlen.

Die Lage wäre daher für Sie günstiger, wenn Sie sich (auch ggf. scheinbar) als Widersprüchler in die richtige Position bringen (es darf bei Widerspruch nach $315 nicht gesperrt werden - allerdings gilt das nicht, wenn Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben). Sie können ja hinterher den Widerspruch zurücknehmen und später das zahlen, was aus der Jahresrechnung hervorgeht. ;)

Sollte der Vorgang noch schwieriger werden, sollten Sie sich einen versierten Anwalt nehmen, aber das wird extra kosten.

Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #5 am: 07. März 2009, 12:06:49 »
Mir wurde von dem Mitarbeiter, der per Email die Sperrung für Dienstag terminiert hat, folgender Drohung mitgegeschickt :
\"Sollten Sie uns den Zutritt verweigern, erfolgt die Sperrung außerhalb des Hauses. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 500,00 Euro werden wir Ihnen entsprechend dem dann tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.\"

Also wäre es vielleicht nicht so clever, Hausverbot zu erteilen, oder ?


PS: Wir haben einen ganz normalen Grundversorgungsvertrag

Offline Thomas S.

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #6 am: 07. März 2009, 12:47:12 »
Wenn einer hyperventiliert, ist in der Regel nichts mehr mit dem zu regeln.

Per email gilt wie nicht zugegangen und es ist eine Ankündigungsfrist zur Sperre von zwei Wochen erforderlich.

Wenden Sie sich direkt an die Geschäftsführung und schildern Sie das Problem möglichst sachlich.

Widersprechen Sie mit Musterschreiben des BdE den Preisen nach §315, dann darf auch ab sofort nicht gesperrt werden (siehe GasGVV §17 Zahlung, Verzug).

Erteilen Sie trotzdem Hausverbot, nicht einschüchtern lassen. Garnieren Sie das mit dem Hinweis, daß Sie die Bundesnetztagentur unterrichtet haben (was Sie auch sofort machen sollten) und selbstverständlich bei Zuwiderhandlung Schadenersatz fordern werden, die Kosten der rechtswidrigen Sperre kann selbstverständlich der Versorger zahlen.

In Abhängigkeit vom Ausgang dieses Gesprächs ggf. SOFORT einen für den Versorger kostenpflichtigen Anwalt nehmen, der eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre beim Amtsgericht bewirken muß.

Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #7 am: 07. März 2009, 13:00:47 »
Da Dienstag gesperrt werden soll wenn ich am Montag nicht die geforderten 1500€ \"überzahle\" ( Erinnerung, durch zu Hohe Abschläge hab ich schon mehr bezahlt als ich verbraucht habe ), werde ich also Montag morgen frei nehmen und das Schreiben persönlich bei der EWE vorbeibringen und Hausverbot erteilen.

Ist eine zentrale Sperrung wie behauptet überhaupt möglich ?

Das Problem ist, dass der hyperventilierende Mitarbeiter schon der Leiter Netz und Inkasso ( bei der EWE XXXX) ist. Dem Geschäftsführer der EWE Netz GmbH habe ich schon an XXXX 2 die Situation geschildert und um zügige Klärung gebeten, leider ohne Reaktion ?

Oder ist es Sinnvoll Montag direkt eine \"Einstweilige\" zu beantragen ?

Offline Thomas S.

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #8 am: 07. März 2009, 13:25:49 »
Das ist ja gerade von hier nicht wirklich gut zu beurteilen. Ich kann nur Möglichkeiten aufzeigen.

Ich weiß auch nicht wirklich, was schon zwischen Ihnen und dem MA vorgefallen bzw. an unschönen Worten gefallen ist (bitte selbst realistisch die Möglichkeiten einschätzen). Das ganze klingt schon sehr \"betoniert\".

Natürlich kann, je nach Lage, auch außerhalb gesperrt werden. Es sind schon Baggerarbeiten dazu bekannt geworden, und oft gibt es ja auch Sperrschieber in den Gasleitungen. Ggf. hilft ein Hausverbot also auch gar nichts.

Versuchen Sie zuerst das Gespräch mit der Geschäftsführung, dann sehen Sie weiter.

Normalerweise kann ein Kunde auch die Herabsetzung der Abschläge fordern, wenn der Verbrauch entsprechend niedriger ist, und bekommt dies auch zugestanden. Aber wie gesagt, hier im speziellen Fall...

Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #9 am: 07. März 2009, 14:15:23 »
Ich habe mich dem MA gegenüber, sehr nüchtern und sachlich verhalten und ihn über die Beschwerde auch nicht in Kenntnis gesetzt. Ich bin auch kein Freund der unsachlichen Ausseinandersetzungen. Vertragsangelegenheiten haben mE nach auf der emotionalen Ebene nicht verloren.

Ich hoffe, dass der EWE Netz GmbH Geschäftsführer sich zumindesten Montag dazu \"herablässt\" diese Angelegenheit zu klären.

Bisher habe ich das Gefühl, dass die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Generell waren wir ja schon so weit, dass die Überzahlung dieses Jahres mit der Nachzahlung des letzten verrechnet werden kann, eine Sperrung würde als rein kaufmännisch für die EWE keinen Sinn ergeben.

Ich bin wirklich gespannt ob der Widerspruch gemäß §315 zumindestens etwas Zeit verschaffen kann, denn Ende April wechsle ich sowieso zu E wie Einfahch. Zu diesem Termin würde ich die geforderte Überzahlung sowieso wiedererhalten.

Offline Emsländer

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #10 am: 07. März 2009, 14:25:43 »
SOFORT einen für den Versorger kostenpflichtigen Anwalt nehmen, der eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre beim Amtsgericht bewirken muß.
Alles andere kosten nur Nerven, Zeit und wird nichts! bringen!!!

Oder zahlen! Dann bekommt dieser Mitarbeiter eben sein Prämie...

Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #11 am: 07. März 2009, 14:31:48 »
Hat jemand damit schonmal Erfahrungen gemacht ? Kann ich jeden Anwalt nehmen ?

Oder sollte ich lieber Montag morgen diese einstweilige Verfügung selber beantragen.

Wie gesagt Dienstag Morgen sollt um 10.00 gesperrt werden. ( wurde mir Donnerstag Abend per Email mitgeteilt )

Offline Emsländer

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #12 am: 07. März 2009, 14:37:33 »
Original von Niedersachse78
Hat jemand damit schonmal Erfahrungen gemacht ? Kann ich jeden Anwalt nehmen ?   Oder sollte ich lieber Montag morgen diese einstweilige Verfügung selber beantragen.

Sie sollten schon einen Anwalt beauftragen der im Energierecht fit ist, für den Notfall sind aber auch alle Anwälte in der Lage eine Schutzschrift zu beantragen.
Auch Sie können das...
Beim Bund der Energieverbraucher gibt es eine Liste, vielleicht ist einer der Anwälte in Ihrer Nähe?!

Offline Rob

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #13 am: 07. März 2009, 14:47:45 »
Hallo,
an anderer Stelle gab es mal den Vorschlag eine Sperre zu verhindern, indem man seine Freunde mit deren Autos zum Kaffee einlädt und diese, im Sinne der StVO, die Strasse bis zum nächsten Gasanschluß zuparken, soweit möglich. Ob die Autos, die dann den Bagger behindern oder auf dem Gashahndeckel parken abgeschleppt werden, wage ich zu bezweifeln (sofern die STVO eingehalten wird).

Anwalt wäre aber sehr empfehlenswert, notfalls können Sie ihn mit den Infos hier aus dem Forum versorgen. Suchen Sie einfach alles zusammen, es ist Wochenende.

Viel Glück bei dieser unglaublichen Geschichte!

Rob,
der auch schon gesperrt werden sollte, dies aber über den stellv.Geschäftsführer abbiegen konnte

Offline Niedersachse78

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Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
« Antwort #14 am: 07. März 2009, 15:13:49 »
Hoffen wir mal,dass die Zeit reicht um diese Sache zu klären und auch noch eine einstweilige Verfügung zu erhalten, wenn ich bis Dienstag nichts vorlegen kann, ist vermutlich der Gashahn dicht.

Es ist für mich unerklärlich wie hier Arroganz und Dreistheit zusammentreffen können.

Bin mal gespannt ob ich überhaupt an die Geschäftführung ran komme. Hab ja schonmal zwei Mails an Torsten Maus, als Geschäftsführer der EWE Netz sowie an Sandra Appel seines Zeichens Beschwerdemanagementleitung geschickt. Wurde einfach mal knallhart ignoriert.

Dann muss ich die halt Montag morgen mal im Büro besuchen ;-) Alles mit dem Anwalt kann ich auch am Telefon klären auf dem Weg zur EWE nach Oldenburg.

 

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