Hallo leoninos,
ich glaube, so ganz einfach ist die Sache derzeit nicht. Wenn ich richtig verstehe, widersprichst du seit 2005 den Gaspreisen und leistest auf dem Stand \'Preise 2005\' Abschläge. Frage ist nun, ob du einen Sondervertrag Gas hast (wie die große Mehrheit, die mit Gas heizen) oder Tarifkunde bist. Beim Sondervertrag haben zahlreiche Anbieter über Jahre hinweg mit falschen Preisanpassungsklauseln gearbeitet, wovon eine vom BGH im Dezember 2008 für ungültig erklärt wurde, mit der Folge, dass alle darauf basierenden Preisanpassungen ungültig waren und wir Verbraucher nun im Prinzip ebenfalls Geld zurück fordern können, wenn die Preisanpassungsklausel in unseren Verträgen der vom BGH beanstandeten entspricht.
Dieses wäre von dir zu prüfen, falls du nen Sondervertrag hast.
Wenn dem so ist, wären die Preiserhöhungen deines Versorgers ggf. unwirksam gewesen und du hättest einen Rückerstattungsanspruch. Hierbei gibt es meines Wissens eine dreijährige Verjährungsfrist, wobei es auf den Abrechnungszeitpunkt ankommt und nicht auf die Leistung des Abschlags. D.h. du könntest möglicherweise jetzt noch die Jahresrechnung 2006 angreifen und Überzahlungen aus 2005 geltend machen.
Für den zu zahlenden Preis ist meines Wissens auch nicht der 2005 gültige Preis maßgeblich sondern der ursprünglich in deinem Vertrag genannte Preis. Alle darauf fussenden Preiserhöhungen könnten möglicherweise unzulässig gewesen sein und somit dürftest du in dem Fall noch einen weiteren Teil Geld zurück bekommen statt noch was zu zahlen.
ABER, zuerst den Vertrag kontrollieren und dann mal überlegen, ob du ne Rechtsschutzversicherung hast und darüber zum Anwalt gehst oder mal eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmst. Kostet glaube ich, wenn keine RSV da ist, so ungefähr 100-150 ,- EUR. Sollte sich für den Fall eines Sondervertrags lohnen.
Gruß
bolli