Energiepreis-Protest > E wie Einfach

Ist das erlaubt?

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RuRo:

--- Zitat ---Original von Leporello
Demnach führt der Netzbetreiber den Auftrag ohne nähere Prüfung lediglich aus, muss laut Gelsenwasser-AGB Gasnetze „… den Anschlussnutzer rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichten“.

--- Ende Zitat ---

Sollte der Lieferant über keinen  Rechtfertigungsgrund verfügen, wären Sie jetzt am Zug. Oder wollen Sie sich das bieten lassen?

Leporello:
Selbstverständlich lasse ich mir das nicht bieten. Ich habe den Lieferanten schriftlich zur unverzüglichen Rücknahme der Sperrung aufgefordert und bin gerade dabei, eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur aufzusetzen.

Thomas S.:
Wie ich bereits sagte, geht der Netzbetreiber von der Rechtmäßigkeit aus.

Man muß ihm zugutehalten, daß er selber KEINERLEI Prüfmöglichkeiten hat, also nur \"Ausführungsgehilfe\" ihres eigentlichen Vertragspartners ist.

Der Fehler liegt also eindeutig bei EwieE.

Leporello:
Zugegeben, der Netzbetreiber kann auf die ihm vorliegende schriftliche Versicherung des Auftragsgebers verweisen, wonach der Sperrtermin, dem Kunden ja angeblich fristgerecht mitgeteilt wurde. Aber ist er damit schon aus jeder Verantwortung entlassen?
Ich habe den Mitarbeiter, der unseren Zähler ausbauen wollte, die Frage gestellt, wie er denn vorgehen würde, wenn die Betroffenen nicht zu Hause sind. Wenn der Zähler außerhalb der Wohnung zugänglich ist, so seine Antwort, wie z.B. in einem größeren Mietwohnhaus, dann würde er den Zähler auch ohne weitere Rücksprache mit den Betroffenen ausbauen, d.h. möglicherweise  zu deren völliger Überraschung.
Es fällt mir weiterhin schwer zu glauben, dass dies die geltende Rechtslage sein soll.

Thomas S.:
Tja, so ist das im Extremfall tatsächlich auch durchaus vorgekommen, wird hier im Forum ja auch hin und wieder so geschildert.

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