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Autor Thema: Erdgaslieferungsvertrag ja oder nein?  (Gelesen 6159 mal)

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Offline ursel56

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Erdgaslieferungsvertrag ja oder nein?
« am: 04. Juli 2005, 19:33:23 »
Von 2003 bis 2005 erhöhte sich meine monatliche Erdgasabschlagszahlung  bei sinkendem Verbrauch um 52 Euro. Jetzt habe ich endlich Widerspruch eingelegt und mir wurde sofort zugestanden, den ursprünglichen Betrag weiterzuzahlen. Nun wurde mir aber auf meine Forderung hin ein Vertrag zugesandt, mit dem ich in eine günstigere Preisklasse eingestuft werden kann.
Allerdings hat der Vertrag eine Laufzeit von 2 Jahren und ich muss am Abbuchungsverfahren teilnehmen. Falls also in der nächsten Zeit ein Umsteigen auf einen anderen Gasanbieter möglich sein sollte, bin ich an meinen Vertrag gebunden. Jetzt weiß ich nicht so recht, wie ich mich weiter verhalten soll? Hat hier jemand Erfahrung und kann mir einen Rat geben? :?:

Offline Cremer

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Erdgaslieferungsvertrag ja oder nein?
« Antwort #1 am: 04. Juli 2005, 22:18:09 »
@ursel56

Es könnte sich hier ggf. um einen Art Festpreisvertrag handeln oder dass ggf. nur eine Preisänderung in sehr beschränktem Maße stattfinden kann.

Somit kann es ein extra ausgehandelter Vertrag sein, auf den der § 315  BGB nicht anwendbar sein könnte. Deshalb die Bedingungen gut durchlesen, ggf. nochmals hier rückfragen.

Beispiel:
Die SW Kreuznach haben ein \"Kreuznacher Energiepaket\" Rabatt von 10% auf den Arbeitspreis (nicht Grundpreis) und das noch vor Steuern und Abgaben. Man wird sodann Mitglied in dem \"Energieclub\"  für Gas und Strom. Einzige Bedingung ist, dass man eine Einzugsermächtigung erteilt. Dieser ganze Konstrukt ist aber kein speziell ausgehandelter Vertrag. Nachdem ich meine Einzugermächtigung begrenzt hatte, kündigt man mir den Vertrag und ich wurde zwangeingestuft in den normalen Sondertarif, betrachte mich aber wieterhin als Mitglied und werde am Ende des Jahres dies auch so bei der Abrechnung in Ansatz bringen.

Also in Ihrem Falle gut lesen, ehe man darauf eingeht. Bestrebungen der Versorger sind zur Zeit, scheinbar neue Verträge zu offerieren, in denen die Vertragsbedingungen so formuliert sind, damit extra der § 315 ausgeschlossen werden wird ( siehe \"Rechtliche Hinweise zur Frage der Behandlung des Unbilligkeitseinwandes gegen Gaspreiserhöhungen nach § 315 von RAe Gersemann & Koll)
MFG
Gerd Cremer
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Offline ursel56

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Erdgaslieferungsvertrag ja oder nein?
« Antwort #2 am: 10. Juli 2005, 10:57:03 »
Danke Herr Cremer,
genau so ein Vertrag scheint es zu sein. Ich werde also erstmal Abstand vom Vertragsabschluss nehmen. Auf meinen Widerspruch und einige Fragen, die ich dem Unternehmen stellte, erhielt ich bisher keine Antwort.
Dass der Brief aber registriert wurde, erkannte ich daran, dass die Abschlagszahlung nicht abgebucht wurde, da ich die Einzugsermächtigung widerrufen hatte. Gespannt bin ich, wenn nächstes Jahr im Juni die garantiert hohe Nachzahlung fällig wird.
Grüße aus Thüringen

Offline Cremer

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Erdgaslieferungsvertrag ja oder nein?
« Antwort #3 am: 12. Juli 2005, 07:42:19 »
@ursel56

Sie sollten Ihre Einzugermächtigung nicht unbedingt widerrufen, sondern entsprechend Ihrem Verbrauch vom Vorjahreszeitraum x altem Preis gemäß dem Widerspruch begrenzen (sofern Sie bereits Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt haben).
MFG
Gerd Cremer
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