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Unklarkeit bei Verjährung

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RR-E-ft:
Der Onkel hat auch nur Spaß gemacht.  :D

DieAdmin:
Das konnte ich den Onkel nicht ansehen.

Gut, das wir das klären konnten. ;)
Sonst zieht vielleicht noch ein ungeneigter Leser die falsche Schlagzeile raus.

Erupa:
Können nicht mal die Juristen im Forum etwas dazu sagen, wie ein Mahnbescheid, ergangen 2 Monate vor Ablauf der Verjährung, diese nicht mehr hemmen soll?

RR-E-ft:
Eine Erklärung dafür gibt es nicht.

Erupa:
Vielen Dank!!!  =)

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