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Unklarkeit bei Verjährung

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Erupa:
Hallo,

Eckdaten: 1. Widerspruch Juni 2005, Jahresrechnung September 2005 gekürzt,
Mahnbescheid Oktober 2008.

Im Forum liest man immer wieder, dass durch Mahnbescheid die Verjährung zum 31.12.08 gehemmt würde.

Und was ist dann von folgender anwaltlicher Äußerung zu halten: Die Forderungen von 2004/2005 dürften verjährt sein.

Danke!

Gruß
Erupa

RR-E-ft:
@Evitel2004

Betrifft Erdgas Südsachsen. Bitte dorthin.

DieAdmin:
@Herr Fricke,

danke.

@all
Habs verschoben.

RR-E-ft:
Beihilfe ist strafbar. Derer möchte ich öffentlich nicht bezichtigt werden.

DieAdmin:
sollte eigentlich nur ein Spaß sein, damit ich gegebenenfalls das \"Donnerwetter\" fürs Verschieben nicht allein abkrieg.
Aber ich editiers

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