Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Widerrufsrecht bei online geschlossenem Strom- bzw. Gasliefervertrag
Andiadm:
Eine interessante Problematik.
Verbraucher möchte meinen, dass er grundsätzlich bei Onlineverträgen ein Widerrufsrecht hat. Auch der hiesige Hausherr behauptet das ja hier.
Versorger wird sagen, sorry, das ist so nicht, weil es sich bei Strom bzw. Gas um Waren […], deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt handelt.
Interessanterweise hat das LG Duisburg (6 O 408/06) tatsächlich im Sinne des Versorgers (hier eine Öllieferung) entschieden.
Muss der Hausherr die Seite ändern oder gibts da Entscheidungen auch in die andere Richtung? Oder ist Öl nicht wie Strom und Gas?
Wie sehen die Gelehrten hier das Thema?
Andreas
Black:
LG Aachen (Urteil vom 16.05.2008, Az: 5 S 233/07) lehnt ein Widerrufsrecht ab, da eine Rückgabe der Leistung bei Strom und Gaslieferung nicht möglich sei:
§ 312d BGB
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
Das Verfahren ist nun beim BGH.
Andiadm:
Hallo Black,
darum gings mir auch nicht wirklich. Eher darum einen Vertrag vor Beginn der Lieferung widerrufen zu können: zB schließt jemand am 15.1.09 einen Gasliefervetrag mit Fixpreis 12Monate zu 7ct ab mit Lieferbeginn 1.3.09, und 1 Woche später fallen die Preise. Hat man dann ein Widerrufsrecht?
Black:
Kann man so oder so sehen:
Pro Widerrufsrecht
Der Einwand der Nichtrückgabe der Leistung greift hier praktisch nicht, wenn noch keine Belieferung erfolgte.
Contra Widerrufsrecht
aber § 312 d Nr. 4 schließt das Widerrufsrecht generell für Verträge über die Lieferung derartiger Waren aus.
RR-E-ft:
Vielleicht anfechtbar?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln