@nevy
Siehste hierEs liegen Beschlüsse vor, wonach sich Amtsgerichte bei Klage auf Duldung der Versorgungseinstellung gem. §§ 102, 108 EnWG für sachlich unzuständig erklärt haben und das Landgericht - Kammer für Handelssachen- die Klage nach Verweisung wegen fehlender Formalien einer Versorgungseinstellung (GasGVV/ NDAV) abgelehnt hat, ohne dass es erst noch auf die Frage der Billigkeit ankam.
Der Lieferant ist oft nicht
aktivlegitimiert hinsichtlich einer Duldung der Versorgungseinstellung, sondern nur der Netzbetreiber.
Wenn Sie meinen, dass alleine zu können, und uns dann hinterher hier im Forum vom Ergebnis zu berichten, dann ist das wenig nachvollziehbar.
Womöglich meinen Sie, nicht nur das maßgebliche materielle Recht, sondern auch die Zivilprozessordnung aus dem EFF EFF zu beherrschen. :rolleyes:
Bleibt zu hoffen, dass Sie nicht
an der falschen Stelle gespart haben.
Warum
brauchen Sie jetzt dringend Hilfe, nachdem Sie für die Klageerwiderung ggf. keine Hilfe brauchten?