Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Duldungs Klage Wegen Gasliefersperre

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nevy:
KLAGE VON STADTWERKE MÜNCHEN  WEGEN DULDUNG ZUR GASLIEFERSPRERRE,

Stadtwerke München hat wegen Duldung geklagt. Ich kürze seit 4 Jahren die Jahresrechnung zuzüglich 2 %; Nach mehrere Androhung wegen Einstellung der Energieversorgung (seit mehr als 18 Monaten)  klagt nun Stadtwerke München mit der Rechtsgrundlage § 2 Abs. 2 GasGVV, § 19 Abs 2 GasGVV Hauptforderung basiert auf \"Die für die verbrauchten Mengen berechneten Preise ergeben sich aus den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen und Tarifen der SWM Versorgungs GmbH, veröffentlicht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München.

Frage: Hat jemand bereits eine Klage wegen DULDUNG vorliegen ?
wenn ja bitte melden !!!

RR-E-ft:
@nevy

Wenn man den Versorger wechselt, besteht jedenfalls kein Anspruch auf Duldung der Versorgungseinstellung.

Im Übrigen muss man bestreiten, dass die Voraussetzungen einer Liefersperre vorliegen. Dafür sollte man sich eines entsprechenden Rechtsanwalts bedienen.

nevy:
Versorger zu wechseln bedeutet höheren tarif zu akzeptieren.

ich habe der klage Erwiderung folgendes zugefügt:

der Einwand  bezieht sich auf der Unbilligkeit auf den gesamten  Preises. Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit des Leistungsentgeltes im Sinne de § 315 Abs III BGB. Der Kläger kann sich nicht auf §19 Abs 2 berufen,  nachdem des Bestreiten der Billigkeit .. von dieser Vorschrift nicht umfasst wird..

Liegen Klagen wegen Duldung vor ?

RR-E-ft:
@nevy

Na wenn Sie schon selbst auf die Klage erwidert haben, kann man nur noch Hals- und Beinbruch wünschen.

Hoffentlich haben Sie alle Vorschriften in GasGVV und NDAV dazu gefunden. Fraglich, ob man mit Rücksicht auf §§ 102, 108 EnWG überhaupt beim sachlich zuständigen Gericht ist. :rolleyes:

nevy:
Alle GasGVV vorschriften wurden berücksichtigt. Nur NDAV und Rücksicht auf §§ 102,108  sind mir neu.  Was bitte heisst beim sachlich zuständigen Gericht ?

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