Energiepreis-Protest > Stadtwerke Eschwege
Strompreise und § 315 BGB
Lothar Gutsche:
@ RR-E-ft
Untreue durch Nichtschließen eines defizitären Schwimmbades
Der Verlust der Stadtwerke Eschwege GmbH durch den Betrieb des öffentlichen Schwimmbades ist durch die Stadt Eschwege als Alleingesellschafterin vermutlich nicht monetär ausgeglichen worden. „Auf einen derartigen (schuldrechtlichen) Ausgleich würde ein gedachter ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht verzichten. Ein solcher wäre nach Lage der Dinge nicht bereit, Leistungen zu erbringen, die an sich dem (unmittelbaren oder mittelbaren) Alleingesellschafter obliegen, und dafür auf Dauer Verluste hinzunehmen“, führt der Bundesfinanzhof in seinem Urteil I R 32/06 zur Steuerpflichtigkeit von Dauerverlusten kommunaler Eigenbetriebe vom 22.8.2007 unter Abschnitt II Punkt 4. b) bb) aus.
Mit der Übernahme der Verluste aus dem Schwimbadbetrieb wird das Vermögen der Stadtwerke GmbH geschädigt, und da greift § 266 StGB.
Untreue durch überteuerten Stromeinkauf
Auch der vermutlich überteuerte Einkauf von Strom schädigt das Vermögen der Stadtwerke Eschwege GmbH. Hätten die Geschäftsführer entsprechend ihrer Sorgfaltspflicht aus § 43 GmbHG den Strom kostengünstiger eingekauft, hätten Sie einen höheren Gewinn erzielen können. Spätestens nach dem CO2-Beschluss B 8 – 88/05 – 2 des Bundeskartellamtes gegen RWE vom 26.9.2007 hätte ein \"ordentlicher Geschäftsmann\" im Sinne von § 43 GmbHG von seinem Stromlieferanten Schadenersatz verlangt, und zwar nach § 33 GWB. Nähere Informationen zu den zivilrechtlichen Folgen von Kartellrechtsverletzungen liefern die drei folgenden Dokumente:
[*]Private Kartellrechtsdurchsetzung – Stand, Probleme, Perspektiven, Diskussionspapier des Bundeskartellamts vom 26.9.2005, 47 Seiten, auf der Website des BKartA verfügbar unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Diskussionsbeitraege/05_Proftag.pdf
[*]Schadensersatz bei Kartelldelikten, Prof. Dr. Gerhard Wagner, 41 Seiten, German Working Papers in Law and Economics No 2007-1-1187 from Berkeley Electronic Press, im Internet unter http://www.bepress.com/cgi/viewcontent.cgi?article=1187&context=gwp
[*]Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts, Europäische Kommission – Generaldirektion Wettbewerb, 94-seitiges Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zum gleichnamigen Grünbuch der EU-Kommission vom 19.12.2005 im Internet unter http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/actionsdamages/sp_de.pdf
[/list]
Der Verzicht auf einen solchen Schadenersatz schädigt das Vermögen der Stadtwerke Eschwege GmbH.
Was erscheint da nicht stichhaltig?
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gutsche
eislud:
@ZORRO II
--- Zitat ---Die Verbraucherzentralen und auch TV-Magazine äußern sich zum Thema Strompreiserhöhungen entweder ablehnend oder gar nicht mehr.
--- Ende Zitat ---
Wenn Du meinst, daß die Verbraucherzentralen und auch TV-Magazine Strompreiserhöhungen ablehnen, dann stimmt das wohl regelmäßig.
Zu Strompreiserhöhungen gab es in den letzten Wochen zahlreiche TV-Beiträge. Schau doch mal in die Fernsehzeitung. Wenn Dich dort dann irgendwelche Spielfilme anlächeln, dann befindest Du Dich vermutlich auf der falschen Seite - vielleicht dann mal umblättern, auch wenns schwer fällt.
Ich möchte es an dieser Stelle aber nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß es auch Fernsehzeitungen ausschließlich für Spielfilme geben soll. Dazu muß ich Dir dann leider mitteilen, daß Du dort wohl keine TV-Beiträge zu Strompreiserhöhungen finden wirst - nur falls Du das noch nicht wußtest.
Es gibt dann auch noch Tageszeitungen, vielleicht auch lokale, mit lokalen Beiträgen zum lokalen Grundversorger. Lesen bildet regelmäßig.
Oder vielleicht wieder zurück zu den TV-Beiträgen. Vielleicht mal hier vorbeischauen - insbesondere wenn das Lesen nicht so Dein Fall ist. Du mußt aber auch hier dann noch etwas blättern - nach unten. Auch Filme können gegebenenfalls bilden.
--- Zitat ---Der zuständige Mitarbeiter der VerbrZ NRW hat auf meine Email-Anfrage Ende 2008 telefonisch aus Dortmund negativ beschieden (= keine juristischen Erfolgsaussichten).
--- Ende Zitat ---
Vielleicht war es einfach die falsche Verbraucherzentrale, wenn man selbst aus Hessen stammt?
--- Zitat ---Auch dieses Forum vermittelt mir den Eindruck, dass es sich hinsichtlich der Unbilligkeit nur noch um Gaspreise handelt.
--- Ende Zitat ---
Lesen kann hier weiterbilden - ja wirklich, wenn ichs doch sage.
--- Zitat ---zunächst bitte ich darum, dass auf diesen Beitrag nur Fachleute mit profunder Kenntnis der Materie antworten. Die mitunter unqualifizierten Aussagen und/oder die flapsige Ausdrucksweise vieler anscheinend vor-/nachpubertärer Teilnehmer beeinträchtigt die Aussagen des Forums immens!
--- Ende Zitat ---
Ich wollte Deiner Bitte lieber nicht nachkommen, muß ich ja auch nicht, es ist ja nur eine Bitte und es ist ja auch ein öffentliches Forum.
Mir gefällt das Forum so wie es ist. Kleine Scherze und flapsige Ausdrucksweise von vor-/nachpubertären Teilnehmern können neben etwas Amusement auch gegebenenfalls zur Erleuchtung führen.
Nimms nicht so schwer, nimms leicht.
Thomas S.:
--- Zitat ---Original von eislud
[...]
Mir gefällt das Forum so wie es ist. Kleine Scherze und flapsige Ausdrucksweise von vor-/nachpubertären Teilnehmern können neben etwas Amusement auch gegebenenfalls zur Erleuchtung führen.
--- Ende Zitat ---
;) ;) ;)
So ist es.
Was wäre dieses Forum OHNE diese seine Mitglieder, die in mühevoller Arbeit Beiträge lesen, deren Sinn man kaum verstehen kann, und dann auch noch sinnvolle Antworten geben sollen...
Man sollte als Fragender folgendes bedenken, BEVOR man hier schreibt:
- nicht den Eindruck von Hochnäsigkeit erwecken (einen Bückling braucht\'s deshalb noch lange nicht)
- und mit seinem Beitrag nicht den Eindruck erwecken, man gehört zur \"anderen Seite\" und stellt mit queren Fragen den Protest in Frage.
Sämtliche grundsätzlichen Informationen zur Anwendbarkeit der entsprechenden §§ des BGB findet man ausreichend dokumentiert und mit Musterbriefen sowie einer umfangreichen Urteilsammlung auf diesen und den Seiten des BDE.
Keiner nimmt einem das Lesen dieser Informationen ab!
RR-E-ft:
@Lothar Gutsche
Untreue liegt wohl dann nicht vor, wenn es den Gesellschaftern [nur diese bzw. deren Vermögen kann geschädigt werden] gerade darauf ankommt, Strom überteuert zu kaufen und ein defizitäres Schwimmbad zu finanzieren, wenn sie damit einverstanden sind.
Lothar Gutsche:
@ RR-E-ft
Sollte es den Gesellschaftern tatsächlich \"darauf ankommen, Strom überteuert zu kaufen und ein defizitäres Schwimmbad zu finanzieren\", dann passt das überhaupt nicht zu dem kommunalrechtlich vorgegebenen Geschäftsauftrag eines kommunalen Unternehmens wie den Stadtwerken Eschwege. Ein ordentlicher Geschäftsmann im Sinne von § 43 GmbHG darf nicht bewusst und in Abstimmung mit seinen Gesellschaftern gegen geltende kommunalrechtliche Vorgaben und Vorschriften zur Finanzierung öffentlicher Haushalte verstoßen.
Wenn es sich so verhält, dass die Geschäftsführer der Stadtwerke Eschwege GmbH vorsätzlich (es genügt der bedingte Vorsatz) Strom überteuert kaufen und ein defizitäres Schwimmbad finanzieren, so würde ich statt Untreue nach § 266 StGB jetzt Betrug nach § 263 StGB vermuten. Denn der Stadt Eschwege bzw. gegebenenfalls anderen Gesellschaftern, die z. B. überteuert Strom an die Stadtwerke verkaufen, werden zu Lasten der Stadtwerke-Kunde in rechtswidriger Weise Vermögensvorteile verschafft. Gegenüber den Stadtwerke-Kunden wird von den Geschäfsführern der Irrtum erregt, diese Form der Quersubvention oder des überteuerten Einkaufs von Strom sei rechtens.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gutsche
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