Die Städtischen Werke Kassel wollen durch eine Anpassung ihrer AGBs \"die Rechte ihrer Kunden stärken\" - zumindest steht das so im Anschreiben...
Wäre es den Experten im Forum mal möglich, einen Blick auf die Änderungen (fettgedruckt) zu werfen und ein kurzes Statement dazu abzugeben!?
http://www.stwks.de/fileadmin/stw/dokumente/privat/vertraege/AVB_Gasvertrag.pdfAußerdem interessiert mich noch folgendes: das Schreiben datiert vom 26.01.2009 - bekommen habe ich es am 17.02.2009 mit dem Inhalt: \"Sind Sie nicht einverstanden, können Sie den Liefervertrag innerhalb von 4 Wochen ab Zugang dieser Benachrichtigung zum 01.04.2009 kündigen\". Haben die StwKS meine Benachrichtigung - natürlich unabsichtlich - fast vergessen oder hätte ich Schwierigkeiten nachzuweisen, dass ich das Schreiben tatsächlich so spät bekommen hatte?
Gruß,
Sid