@Black
An die Feststellung des
LG Heilbronn , dass sich der örtliche Gasversorger nicht in einem wirksamen Substitutionswettbewerb befindet, sah sich der Senat in seiner Entscheidung vom 13.06.2007 VIII ZR 36/06 offensichtlich nicht gebunden und die bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung des Kartellsenats zur Marktabgrenzung (BGHZ 151, 274, 282) hatte er dabei ignoriert. In der Entscheidung vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07 hat der Senat dies dann richtig gestellt. Auf die gegenteilige Beurteilung konnte der Senat deshalb seine Entscheidung nicht mehr stützen. Er hat deshalb eine
andere Begründung herangezogen, die ebenfalls fragwürdig erscheint und nicht nur mich nicht überzeugt. Keine falschen Schlüsse aus einer doppelten Verneinung ziehen.

Wir sind auch recht froh darüber, dass der Senat zutreffend § 315 BGB wegen des
gesetzlichen Leistungsbestimmungsrechts
direkt anwendet und § 315 BGB nicht etwa nur wegen einer
Monopolstellung für
entsprechend anwendbar erklärte. Das macht die Rechtsprechung ganz offensichtlich
zeitloser.
Heute ist unumstritten, dass in der Grundversorgung wegen des gesetzlichen Leistungsbestimmungsrechts § 315 BGB direkte Anwendung findet.
Früher sah es so aus, als stünde ich mit dieser Auffassung recht allein. Heute finden das alle großartig, selbst die Versorgeranwälte, wenn man deren Schriftsätzen Glauben schenken darf. Die Welt scheint also bereichert.
Heute geht es sogar so weit, dass die Energieversorger auch für ihre
Sondervertragspreise nach einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle verlangen. Wer hätte das noch vor Jahren gedacht oder auch nur für möglich gehalten? Was für eine spannende Entwicklung. Ein Sehnen und Hoffen auf gerichtliche Billigkeitskontrolle auf allen Seiten.
Aber das ist ja nicht das
eigentliche Thema dieses Threads.
Hier soll es uns darum gehen, dass sich das - unumstrittene -
gesetzliche Leistungsbestimmungsrecht wie aus § 6 EnWG 1935, § 6 EnWG 1998 aus § 10 EnWG 1998 bzw. §§ 36, 38 EnWG ergibt und nicht etwa erst aus dazu erlassenen, konkretisierenden Verordnungen. Meine Begründung dazu habe ich gebracht.
Von Ihnen gibt es bisher leider keine begründete Meinung dazu, außer
der Senat sagt, dass...
Entsprach das auch schon immer Ihrer eigenen Meinung und Überzeugung oder sind Sie etwa einer dieser seltsam anmutenden \"
Jacke- Wender\"?!