Energiepreis-Protest > AggerEnergie
Lustreiseprozess in Gummersbach
bolli:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Sollte es sich um strafbares Verhalten handeln und dieses tatsächlich so vielfach um sich greifen, spräche dies wohl, dafür aus Gründen der Generalprävention den Strafrahmen höher auszuschöpfen. Wen es tausendfach geschieht, dass sich Junkies auf oder in der Nähe von Kinderspielplätzen die Spritze setzen, hat das ja auch keine Strafmilderung zur Folge.
--- Ende Zitat ---
Voraussetzung dafür wäre aber, dass es tatsächlich auch von allen als strafbar angesehen wird. Hier ist es ja eher so, dass in zahlreichen anderen Fällen die zuständigen Gerichte die Verfahren nicht eröffnet haben. Wohl, weil sie die Strafbarkeit nicht so bewertet haben wie der Gummersbacher Richter.
Ist eben Ansichtssache, in dem Fall vor allem der zuständigen Richter.
Aber das ist wie beim Falschparken: Nur weil die Politesse mein Auto schön findet und deshalb im Parkverbot kein \"Knöllchen\" an die Scheibe klebt, darf der Vordermann mit dem \"ollen Käfer\" nicht auf Gleichbehandlung bestehen. ;)
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