Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
Pedro:
@Thomas S.:
--- Zitat ---Dennoch kann man doch jederzeit seinen Preis selber anpassen (das gilt in beide Richtungen), wenn die Preisanpassung nicht weit genug geht, oder auch einen neuen Vertrag abschließen, wenn man mit den neuen Preisen einverstanden ist.
--- Ende Zitat ---
Diese Antwort überzeugt mich nicht und ist wohl auch kritisch zu sehen. Wenn man in den vergangenen Jahren einer Preiserhöhung widersprochen hat (z.B. aus der Grund- und Ersatzversorgung oder in einem Sondervertrag mit ungültiger Preisanpassung), sollte man wohl nicht \'\'einen neuen Vertrag\'\' abschließen.
Auch gebe ich die folgende Auskunft aus \'\'Häufig gestellte Fragen\'\' zur Überlegung. Hiernach - und so war die bisherige Verfahrensweise - widersprach man einem Gesamtpreis (Arbeitspreis + Grundgebühr) und blieb bei den Folgezahlungen in dieser Höhe. Da der Preis stets nach oben ging, spielte das von mir aufgeworfene Problem keine Rolle. Bei den nun stark sinkenden Preisen kann das aber sehr wohl bei \'\'Spätkürzern\'\' der Fall sein.
Hier der Auszug aus \'\'Häufig gestellte Fragen\'\':
Auf welchen Betrag soll ich meine Rechnung kürzen?
Risikoarm ist die Kürzung auf das zuletzt im Rahmen einer Abrechnung ohne Widerspruch und ohne Durchführung einer Rechnungskorrektur akzeptierte Preisniveau.
Thomas S.:
Ich sprach von MÖGLICHKEITEN, nicht mehr.
Und das Risiko einer Klage ist stets vorhanden, egal welchen Preis man zahlt. So gibt es auch durchaus Verweigerer, die seit ihrem Widerspruch GAR NICHTS ZAHLEN und einer Klage in Ruhe entgegensehen.
Einfache Gegenfrage: wollen Sie ggf. einen höheren Preis zahlen als der Versorger verlangt, nur weil Sie an einem wie auch immer zustande gekommenen \"alten Preis\" festhalten wollen, den Sie mal als \"irgenwie gerechtfertigt angesehen und gezahlt haben?
Wenn Sie nicht überzeugt sind, stört mich das nicht im mindesten...
userD0009:
Die hier beschriebene Situation macht deutlich, warum die vom VIII. Zivilsenat des BGH hervorgebrachte \"Sockelpreisbildung\" (eigentlich) nicht haltbar ist.
Für Kunden in der Grundversorgung:
Auch den neuen Preis als insgesamt unbillig rügen und den Nachweis der Billigkeit fordern.
Die Preissenkung könnte ja nicht ausreichend sein.
Anmerkung:
Nach meiner Meinung müsste gelten, dass würde man die Idee des \"Preissockels\" fortsetzen, dann wäre nun der niedrigere Preis zwischen Kunde und Versorger vereinbart(diesen Preis hat der Versorger ja selbst angeboten, und der Kunde angenommen), d.h. sollte der Preis in Zukunft wieder steigen, könnte man auf dem niedrigeren Preisniveau verharren.
Grüße
belkin
Thomas S.:
Dieser \"Preissockel\" ist NATÜRLICH gar nicht vorhanden, auch wenn der BGH ihn irgendwie gesichtet haben will.
Der Preissockel widerspricht der Grundlage, daß ein Preis, der von einem Unternehmen (hier vom Versorger) für seine Produkte gefordert wird, immer und ständig aus allen Kostenbestandteilen (und anderen Einflüssen wie z.B. Margen) völlig neu kalkuliert wird - und nicht etwa eine Kalkulation nur aus einem gesondert zu betrachtendem Einzelbestandteil neu berechnet wird.
Ein Unternehmen, das so vorgehen würde, würde Gefahr laufen, weglaufende Kostenentwicklungen gar nicht zu bemerken.
Das Urteil des BGH ist so etwas von weltfremd, das es geradezu grotesk wirkt - gerade auch jetzt vor dem Hintergrund der abstürzenden Rohstoffpreise. Mit dieser Entwicklung hat der BGH sicherlich nicht gerechnet. Innerhalb kürzester Zeit ist der \"Preissockel\" zusammengebrochen...
Pedro:
@Thomas S.: Sie sprechen von \'\'Möglichkeiten\'\'.
Ich dagegen von den Informationen des BdEV hier auf der Homepage, eigenen Erfahrungen im Umfeld und dem von @ Belkin (danke) genannten Preissockel, der bisher ganz oben auf der Fahne stand.
Vielleicht ist diese Diskussion es wert, die Infos unter \'\'Oft gestellte Fragen\'\' kurzfristig entsprechend zu ergänzen und Klarheit für Betroffene zu schaffen. Es handelt sich nämlich nicht um eine theoretische Frage, sondern betrifft einige Gaspreis-Widersprüchler, die ggf. bei geringen Verfahresfehlern in eine Falle laufen. Ich denke, das sollten wir gemeinsam versuchen zu vermeiden.
Zusatz auf Ihren neuen Beitrag: Die Erfahrungen aus, wie Sie es nennen, \'\'weltfremden Urteilen\'\' insbesondere wenn sie höchstrichterlich sind, waren für uns Kunden nicht immer gut. Gerichte unterer Instanzen nehmen gern darauf Bezug, was zu diesem Thema durchaus passieren könnte.
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