Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
Pedro:
Mehr als 200 Gasfirmen senken Preise.
Für Forummitglieder, die schon lange den Gaspreis kürzen, ist die Meldung zwar erfreulich, aber meistens nach weit vom \'\'eigenen\'\' Gaspreis entfernt. Was machen aber diejenigen Spätkürzer, deren \'\'zuletzt unwidersprochener Preis\'\' aufgrund der nun massiven Senkungen erreicht oder sogar unterschritten wird??
Pedro:
Fällt denn keinem im Forum zu meiner Frage etwas ein ???
--- Zitat ---Was machen aber diejenigen \'\'Spätkürzer\'\', deren \'\'zuletzt unwidersprochener Preis\'\' aufgrund der nun massiven Senkungen erreicht oder sogar unterschritten wird??
--- Ende Zitat ---
Denn immerhin gibt es ja vom Bund der Energieverbraucher Empfehlungen, nur den zuletzt akzeptierten Gaspreis zu zahlen, und davon auch keine \'\'selbstgebastelten Preisreduzierungen \'\' abzusetzen.
Welche der 2 Möglichkeiten sollten gewählt werden: bisherigen Preis (unveränderte Abschlagsraten auch in 2009) weiter zahlen oder den inzwischen niedrigeren Preis des Versorgers?
DieAdmin:
@Pedro,
meinen Einwand dort: Mehr als 200 Gasfirmen senken Preise
--- Zitat ---Original von Evitel2004
...
@Pedro,
Sie sollten vielleicht für Ihre Frage in den Grundsatzfragen einen extra-Thread aufmachen.
--- Ende Zitat ---
haben Sie wohl etwas überlesen.
Denn das Ihre Frage untergeht, dachte ich mir, und passt ja eigentlich eher in die Grundsatzfragen.
Daher hab ich Ihre Postings herausgelöst.
Zur Frage selbst: Ich würde sagen, dass es abhängig ist, wie alt der Vertrag selbst ist, auf den man seinen Widerspruch aufbaut. Wobei überhaupt nun vielleicht die Vertragssituation geklärt werden sollte.
Auch ein Gedanke: dass bei den Spätkürzern die Schmerzgrenze höher war. Und nun wurde diese unterschritten.
Pedro:
@Evitel2004
sorry, ich hatte Ihre letzte Zeile des langen Postings übersehen, gelobe Besserung!.
Aber die Frage stellt sich unabhängig vom Alter des Vertrages z.B. bei Gaskunden, die erst mit dem Widerspruch und Preiskürzungen z.B in 2007 (Widerspruch gegen Jahresabrechnung 2007 \'\'aus Billigkeitsgründen\'\' nach § 315 BGB) begonnen haben. Inzwischen ist der Preis bis Ende März 2009 um rd. 25 % gestiegen. Die \'\'ölpreisgetriebenen\'\' Preissenkungen in 2009 werden also diesen Kundenkreis treffen.
Falls allerdings der Widerspruch nun aufgrund eines möglichen/vermuteten Sondervertrages mit ungültiger Preisformel auf eine völlig neue Basis gestellt wird (§§ 305, 307 BGB), könnte das Vertragsalter schon eine Rolle spielen. Aber auch hier stellt sich die Frage, auf welche Höhe die Vorauszahlungen für 2009 gekürzt werden sollen.
Sachdienliche Stellungnahmen/Erfahrungen werden gern entgegen genommen ;).
Thomas S.:
Nun, jede neue Situation erfordert eine Neubewertung.
Ist der aktuelle Preis niedriger als der selbst gekürzte, hat man möglicherweise vorher immer noch zuviel bezahlt...
Dennoch kann man doch jederzeit seinen Preis selber anpassen (das gilt in beide Richtungen), wenn die Preisanpassung nicht weit genug geht, oder auch einen neuen Vertrag abschließen, wenn man mit den neuen Preisen einverstanden ist.
Insofern verstehe ich Ihre Frage nicht wirklich: man ist doch jederzeit frei in seiner eigenen Entscheidung, etwas zu unternehmen.
Oder anders ausgedrückt: auch in dieser Situation wird niemand einen \"richtigen\" Preis nennen können...
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