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Autor Thema: Zweitzähler muss abgehängt werden :-(  (Gelesen 7699 mal)

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Offline Sukram

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Zweitzähler muss abgehängt werden :-(
« am: 19. Februar 2009, 15:09:05 »
Ich brauch‘ mal einen Rat von den Juriisterei - Experten:

Vor Jahren mussten meine Eltern (bzw. sie dachten, daß sie müssten) nach Aufforderung durch den Stromlieferanten die Umstellung vom Dachständer auf Erdkabel bezahlen; dazu wurde im Keller des vorderen Hauses ein Doppel-Hausanschlusskasten installiert, von dem aus über die Dachböden auch der Zähler im EG des hinteren Hauses versorgt wurde. Seither liefen beide unter einem Vertrag, für den Zweitzähler wurde eben eine Miete bezahlt. Tarif  (bitte nicht schlagen!): „Grundversorgung“, „Naturenergie“ Silber..

Nun habe ich Ende November  ein Schreiben des Lieferanten, der Energiedienst AG, bekommen:

Zitat
Abrechnung mehrerer Stromzähler über einen Stromliefervertrag
Verbauchsstelle:.... Kundennummer:.... Vertrag:...



Sehr geehrter Kunde,

Im Zuge der Liberalisierung des Energiemarktes stellen der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur die Forderung auf, die Geschäftsprozesse zu vereinheitlichen. Damit sollen gleiche Bedingungen beim Austausch von Daten unter den einzelnen Stromanbietern hergestellt und Nachteile durch Diskriminierung strikt vermieden werden. Netzbetreiber müssen jedem einzelnen Zähler in ihrem Netzgebiet einen sogenannten Zählpunkt zuordnen, damit eine einzelne Identifikation jederzeit möglich ist.

 ...Künftig wird uns Ihr Netzbetreiber- die Energiedienst Netze GmbH- Netzentgelte für jeden einzelnen Zählpunkt in Rechnung stellen. Aus diesem Grund werden wir mit Ihrer nächsten Jahresrechnung eine Zuordnung jedes einzelnen Zählpunktes zu einem Stromliefervertrag vornehmen müssen; davon betroffen sind in Ihrem Fall die folgenden installierten Meßgeräte: Zähler Nr. .... und Zähler Nr. ...

Wir machen Sei darauf aufmerksam, daß diese Maßnahme steigende Kosten für Sie zur Folge haben wird, da der volle Jahresgrundpreis für jeden Zählpukt belastet werden muß...

Weiter schlagen die Herren vor, daß ich den zweiten Zähler abhängen & über den ersten laufen lassen soll- natürlich auf meine Kosten. Baulich ein bissle aufwendig, da alles verschalt...

Frage: Ist dies rechtens, daß hier wiederum der Lieferant Kosten auf den Kunden abwälzt? Rechtliche Grundlagen hab‘ ich bei denen& hier nicht gefunden...


Muss jetzt langsam damit zu Potte kommen- Ablesesaison.
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

 

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