Energiepreis-Protest > BEW Wipperfürth

Einseitige Kündigung der Belieferung zum 31.3.09 da Vertragsumstellung

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OTTO:
Hallo Arm.
Keine Panik mit der Kündigung.

Ich gehe davon aus, dass Sie auch am 16.08.2008 ein Schreiben der BEW erhalten haben (Betreff: Mit Sicherheit schön warm...). In diesem Schreiben wird angeboten auf die zwei Neunen Verträge umzusteigen. Im Kleingedruckten finden Sie einen Hinweis, dass die BEW den Vertrag zu Gunsten des Kunden „modifiziert“  d.h. in § 5 die  Kündigung auf 1 Monat verkürzt.

Sollten Sie keinen der neuen Verträge abgeschlossen haben – was ich hoffe – ist diese einseitige Änderung des Sondervertrages nicht vollzogen worden. Hintergrund: Sie sind kein Vollkaufmann und damit kann eine Änderung des Vertrages nur in gegenseitigem Einvernehmen – d.h. mit Ihrer Zustimmung erfolgen.

Somit ist die Ihnen in den letzten Tagen zugegangene Kündigung Ihres alten Sondervertrages zum 31.03.2009 gar nicht möglich. Eine Kündigung kann erst zum Ende des Abrechungsjahres erfolgen d.h. 31.12.2009.

Da ich weder RA bin und hier keine Rechtsberatung durchführen darf und kann, kann ich nur empfehlen einen RA zu Rate zu ziehen, der wenn Sie bereits länger kürzen sein Geld wert sein wird.

Mit bestem Gruß

OTTO

marcelvs:

--- Zitat ---Original von OTTO

Sollten Sie keinen der neuen Verträge abgeschlossen haben – was ich hoffe – ist diese einseitige Änderung des Sondervertrages nicht vollzogen worden. Hintergrund: Sie sind kein Vollkaufmann und damit kann eine Änderung des Vertrages nur in gegenseitigem Einvernehmen – d.h. mit Ihrer Zustimmung erfolgen.

--- Ende Zitat ---

schön, ich mache das alles für meine (unsere) kleine \"GmbH\".... also sind wir da raus oder??? Montag werde ich unseren Anwalt (hatte die angelegenheit schon einmal vorliegen) anrufen und Ihm die Unterlagen zusenden.
Mal hören was er dazu sagt.

Ggf. werde ich der BEW schreiben das eine Einseitige Kündigung so nicht möglich ist.

Mal abwarten was noch kommt.

OTTO:
Hallo marcelvs.
Da bei Ihnen die Sache (Vollkaufmann in Sinne des HGB) vorliegt, kann die Angelegenheit etwas anders aussehen.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt der sich im Bereich „Energiewirtschaft“ auskennt zu rate ziehen.

Mit bestem Gruß

OTTO

zfhth:
Hallo zusammen,
ich glaube die BEW hat noch mehr Erzfeinde.
Ich kürze ebenfalls seit Jahren meine Gasabrechnungen und habe wie Sie
auch ein solches Schreiben vom selbstbenannten \"Fair-sorger\" erhalten.
Ich habe diesem Schreiben direkt widersprochen.
Laut meinem Sondervertrag erfolgt die Kündigung laut §5 „Vertragsdauer“ sowieso nicht fristgemäß.
Ich kann nur jedem raten, die Gaspreise zu kürzen und allen Forderungen der BEW direkt zu widersprechen. Einen Anwalt werde ich erst einschalten, wenn die BEW mich verklagt.
Unter einem „Fair-sorger“ verstehe ich etwas ganz anderes.
Ich rate allen sich nicht einschüchtern zu lassen.
Viele Grüße aus Wipperfürth

zumonkelpaul:
Auch ich bin jetzt ungewollt Kunde im Grundversorgungstarif der BEW. Es erfolgte keine Kündigung, sondern es wurde eine einseitige Vertragsänderug vollzogen. Ich habe dem nicht zugestimmt. Sollte die BEW diese einseitge Vertragsänderung nicht bis Ende Mai zurücknehmen, werde ich auf Wiedereinsetzung in den alten Vertrag klagen.

Offenbar ist der BEW eingefallen, daß ihre alten Sonderverträge unzulässige Preisanpassungsklauseln enthalten. Nun versucht man die irgendwie los zu werden, und hofft der gemeine Kunde ist dumm genug das zu schlucken.

Aber natürlich, ich habe durch die neuen Sonderverträge nur Vorteile. Is klar   :P :D :tongue:

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