@Rolf Herrmann
Das Kartellrecht fischt nur die gröbsten Fälle heraus.
Hessen hat schon nicht alle Versorger zu Beginn angeschrieben, sondern nur die absoluten Ausreißer.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=10412Dabei werden die Gasversorger nur untereinander verglichen:
http://www.taz.de/pt/2005/07/01/a0007.nf/text.ges,1Weil die Preise überall schon überhöht sind, bringt der Vergelich also wenig. Wenn müßte man die Preise mit denen in Österreich oder sonst auf dem europ. Markt vergleichen.
Schließlich sind alle deutschen Gasversorger im selben Club (BGW).
Die Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB ist viel viel strenger:
vgl. nur Gaspreisurteil des LG Mannheim.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt