Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin

Entgelte für Lastprofilkunden

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Wasserwaage:
@ gridpem

steht das grid in ihrem nick dafür, dass sie etwas mit netzen zu tun haben, möglicherweise sogar bei einem evu. gerade wenn man sich z.b. die frage an superhaase betrachtet ob er schonmal netzentgelte kalkuliert hätte?!

gegenfrage, haben sie schonmal.

und noch ne frage, haben sie überhaupt ne ahnung worüber sie hier lamentieren?

nachtspeicherheizungen fallen unter §19 der StromNEV. und da steckt auch wieder der von superhaase angegebene grund warum die netzentgelte so niedrig ausfallen. sie haben keinen anteil an gleichzeitgen netzhöchstlast.

und dann hatten wir da noch ein thema: regelenergie

\"die bereitstellung der regelenergie ist schon sache der übertragungsnetzbetreiber. die kosten dafür werden aber den bilanzkreisen zugeordnet und sind kein bestandteil von netzentgelten \"

totaler schwachsinn. die kosten für die bereitstellung von regelenergie gehen voll und ganz in netzentgelte für das übertragungsnetz ein und werden demensprechend auch an die nachgelagerten netzebenen durchgereicht.

die bilanzkreisverantwortlichen zahlen bei bilanzkreisabweichungen mit den preisen für die ausgleichsenergie lediglich die regelenergiekosten für den tatsächlichen einsatz von sekundär- und minutenreserve.

superhaase:
Ja, Gridpem verwechselt wohl Regelenergie mit Ausgleichsenergie.
Ich wollte das nicht weiter vertiefen ... ;)

Gridpem:
@ wasserwaaage

 - antwort: ja, ich habe schon netzentgelte kalkuliert

- § 19 StromNEV ??? Sonderformen der netznutzung

mit welcher Formulierung sind die Nachtspeicherheizungen gemeint

- mit der regelenergie haben sie schon recht. der leistungsanteil geht schon in die netzentgelte der ünb und werden durchgereicht und der arbeitsabhängige teil nach dem verursacherprinzip an die bilanzkreisverantwortlichen

aber die frage war ja nach einem zusammenhang zu nachtspeicherheizungen. und der ist auch damit nicht gegeben.

die vorgaben der bundesnetzagentur zu nachtspeicherheizungen haben keinen vernünftigen wirtschaftlichen grund, sondern sind eher politisch zu sehen

@ superhaase

regelenergie- ausgleichsenergie -wo ist der unterschied ??

gruß aus meck-pomm

superhaase:

--- Zitat ---Original von Gridpem
die vorgaben der bundesnetzagentur zu nachtspeicherheizungen haben keinen vernünftigen wirtschaftlichen grund, sondern sind eher politisch zu sehen
--- Ende Zitat ---
... was erst noch zu beweisen wäre. Der Beweis wird wohl nicht gelingen.

Dass es technisch-wirtschaftliche Gründe gibt, wurde aufgezeigt. Warum sonst sollten wohl z.B. Rundsteueranlagen installiert und verwendet werden, wenn es für den Netzbetrieb und somit für den Netzbetreiber technisch/wirtschaftlich keinen Vorteil hätte?

Zu Regel- und Ausgleichsenergie:
Den Unterschied sollten Sie am besten kennen und erklären können, wenn Sie in der Branche arbeiten.
Regelenergie wird zur Stabilisierung des Netzes benötigt und bereitgestellt.
Ausgleichsenergie hat wohl eher was mit Bilanzkreisen zu tun?

Netznutzer:

--- Zitat ---Allerdings ist die zu beschaffende Verlustenergie zu Spitzenlastzeiten natürlich erheblich teurer als zu Schwachlastzeiten, und das geht selbstverständlich auch in die Netzentgeltkalkulation ein.
--- Ende Zitat ---

Das ist nicht so, Regulierungsbehörden akzeptieren nur einen, und auch noch viel zu niedrigen Wert zum Verlustausgleich, i.d.R. den Durchschnittsstrompreis aus 2004, nach Diskussionen schon mal den Durschnittspreis aus 2006. (Netzentgeltkalkulation)

Wieter: Nachtspeicherheizungen verursachen keine Leistungsspitze, daher werden bei der Klkulation der Netentgelte keine kW-Last, sondern nur kWh\'s berücksichtigt. Ohne Lastanteil fällt natürlich das Netzentgelt niedriger aus.

Gruß

NN

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