@Black
Ich schrieb ausdrücklich \"höchstwahrscheinlich\". Ein Jurist, der auch \"AGB-Papst\" genannt wird (ich habe leider den Namen vergessen), soll einmal gesagt haben, dass es in Deutschland keine gültige Preisanpassungsklausel gibt.
@thx222
Legen Sie Widerspruch mit dem Musterschreiben ein und zahlen Sie nur den vertraglich vereinbarten Preis. Zur Sicherheit legen Sie die Differenz zum geforderten Preis zurück. Um nicht im Laufe des Jahres zuviel zu zahlen, kürzen Sie die Abschlagzahlungen.