Mit dem Abstand einer geruhsamen Nacht und dem erholsamen Schlaf der Gerechten noch ein paar er-änzende Anmerkungen zum gestrigen Beitrag:
EGS
Laut Erdgas Schwaben haben sich bisher sechs Kommunen gemeldet und um Überprüfung gebeten.
Das ist nur die Spitze des Eisbergs – dazu muss man kein Prophet sein. Hoffentlich kommt EGS dem Aufklärungsverlangen der Kommunen so zügig nach, wie der vermeintliche gerichtliche Erfolg presse- und medienwirksam verkündet wurde. Siehe hier:
Landgericht urteilt zugunsten EGSEGS
Erdgas Schwaben räumt ein, für die meisten Kunden, lediglich den geringst möglichen Betrag in Höhe von 0,03 Cent abgeführt zu haben, was das Unternehmen als korrekt ansieht.
Diese rechtliche Bewertung lässt tief blicken. Um es einfach zu sagen: \"Hier werden Verbraucher und Kommunen an der Nase herum geführt.\"
Zitat von Frau Benesch; Leiterin Mediale Kommunikation bei EGS, nach der Urteilsverkündung: \"Das ist ein wenig wie Schwarzfahren. Die einen erwischt man, die anderen nicht.\"
Dr. Christian Blümm, Marketingleiter EGS
Erdgas Schwaben möchte den Ausgang des noch nicht rechtskräftigen Gerichtsverfahrens abwarten.
Siehe oben zur Verkündung evtl. kurzlebiger Erfolgsmeldungen.
Dr. Christian Blümm, Marketingleiter EGS
Damit den Kommunen keine Nachteile entstehen, wolle das Unternehmen auf eine zwischenzeitlich eintretende weitere Verjährung eventueller Ansprüche verzichten. Gleichzeitig werde man den Vorgang prüfen, «um eine für alle optimale Lösung zu finden».
Meint Herr Dr. Blümm jetzt
zwischenzeitlich eintretende, also
für die Zukunft, oder
eingetretene Verjährung, also auch für die Vergangenheit, die dann natürlich bis in die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts reichen würde. Die optimale Lösung wird hoffentlich auch die Rechte der Verbraucher einschließen :rolleyes:
Dr. Christian Blümm, Marketingleiter EGS
weist darauf hin, dass die Kunden von Erdgas Schwaben in jedem Fall profitiert hätten, da die Konzessionsabgabe wie die Energie- und Mehrwertsteuer ein Preisbestandteil sei. Das Unternehmen werde keine Nachforderungen an seine Kunden stellen oder Preise erhöhen, egal wie der Streit endet.
Die EGS-eigenen Sprachregelungen bringen immer wieder erstaunliche Blüten zu Tage.
Liebe treue, brave, zähneknirschend zahlenden Kunden, die bösen Rebellen schaden euch mit ihrem lästigen Preisprotest. Wir halten die Begehrlichkeiten von euch fern und schützen euch.Interessant wäre, wie EGS die Angemessenheit der Preiserhöhung ggf. belegen wollte. Gestiegene Bezugskosten, die nicht mal in voller Höhe weitergegeben wurden, könnten es wohl nicht sein. Fraglich wäre in Anbetracht der
neueste Rechtsprechung des LG Köln auch, zu welchem Zeitpunkt man das fehlende Glied in der Kette festmachen wollte.
Dies alles gilt natürlich nur, wenn man der \"schlüssigen\" Argumentation von EGS weiter folgen möchte.
Ggf. lauern noch weit größere Gefahren im allgemeinen Tarif- und Klausel-Dschungel