@jofri
@RR-E-ft
hallo, Ihr/Sie beide,
hätte mich gefreut, gleich den Wortlaut des kl/EINen Satzes zum § 140 hier lesen zu können.
Denn mit \'googlen\' (z.B.) wird ja - wie wir wissen - immens viel ENERGIE verbraucht ;-)
auch haben viele von uns nicht das BGB im Regal stehen;
ich schieb also mal den § 140 Umdeutung rebellisch hinten nach ;-)
\"Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts,
so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis
der Nichtigkeit gewollt sein würde.\"
Gruß
RebellA