Hier ist wohl zu unterscheiden nach Grundversorgung und Sondervertrag.
Grundversorgung:Siehe zweiter Link von Evitel2004 oder
hier.
Sondervertrag:Als Wiedersprüchler berufe ich mich regelmäßig auf die Preise in meinem Sondervertrag und auf die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Preisanpassungsklausel.
Wird nun der Grundpreis unter den im Vertrag genannten Grundpreis reduziert, bin ich an den Grundpreis meines Vertrages gebunden. Das deshalb, weil ich mich nur entweder auf die Wirksamkeit oder auf die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel berufen kann. Ich kann also nicht auf der einen Seite die Preisanpassungsklausel für den Grundpreis akzeptieren wollen, sie aber für den Arbeitspreis ablehnen.
Anders könnte es aussehen, wenn Grundpreis und Arbeitspreis in unterschiedlichen Preisanpassungsklauseln behandelt werden. Hier könnte ich mich dann auf die Unwirksamkeit von nur einer Preisanpassungsklausel berufen, auch wenn die zweite ebenfalls unwirksam ist, auch wenn sie quasi Wortgleich ist. Dass der Verwender der Preisanpassungsklausel dann gegebenenfalls die nicht beanstandete Preisanpassungsklausel hilfsweise, für den Fall der Unwirksamkeit der beanstandeten Preisanpassungsklausel, selbst \"beanstanden\" kann, glaube ich nicht. Schließlich sollen Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen (BGB § 305c).
In diesem Fall könnte ich dann aber auch vermutlich nicht meinen vergangenen Widerspruch in vollem Umfang aufrecht erhalten. Innerhalb mehrerer Jahresabrechnungen kann ich dann auch nur entweder eine Preisanpassungsklausel beanstanden oder eben nicht. Das zumindest dann, wenn die Jahresabrechnungen zusammen Bestandteil einer Klage sind. In unterschiedlichen Klagen wäre dann aber auch anderes denkbar.
Vielleicht könnte ich aber das Schreiben zum Preisänderungsbegehren auch explizit annehmen, indem ich dem Versorger das mitteile. Das insbesondere dann, wenn nur der Grundpreis in diesem Schreiben geändert werden soll. Das ich nur einen Teil des Schreibens zum Preisänderungsbegehren annehmen kann, wenn dort Grundpreis und Arbeitspreis geändert werden sollen, glaube ich hingegen nicht.
Fraglich ist zudem, ob es sich bei einem solchen Schreiben um ein Angebot handelt, das ich ich annehmen kann.
Nur meine Meinung.
Gruss eislud