Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5  (Gelesen 12516 mal)

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Offline Bonbolle

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Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
« am: 09. Februar 2009, 12:15:22 »
Hallo zusammen.

Als ich den Gasvertrag mit der Rhenag abgeschlossen hatte, habe ich zwar ein paar Zeilen bekommen, aber der Passus mit der Preiserhöhung fehlt mir irgendwie. Anhand andere Infoquellen soll dieser nach dem BGH Urteil vom Dezember beanstandbar sein.
Jetzt brauch ich aber noch ein wenig Futter für mögliche Reaktionen seitens der Rhenag. Denen habe ich noch im Dezember geschrieben und zahle seitdem nur noch den Preis, der bei Vertragsbeginn \"vereinbart\" war. Da sich die Rhenag noch nicht gemeldet hat, erwarte ich eigentlich nichts gutes und möchte für eine mögliche gerichtliche Außeinandersetzung gewappnet sein.
Vielen Dank schonmal

Offline Bonbolle

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Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
« Antwort #1 am: 25. Februar 2009, 11:50:55 »
Ich nochmal.

Hat keiner die alten AGB\'s oder wie die Dinger nun auch heißen mögen in denen die Preisanpassungsklausel vor der Änderung 2008 oder wann das war zur Hand? Leute, macht mich nicht schwach, das kann doch wohl nicht sein, oder? ;(

Bitte einfach nur einscannen und als Datei oder als Bild in Eure Antwort einbinden und schon kann mir geholfen werden.

Ich weiß z.B. das bei dem Medl Prozessen die alten Vertragsbedingungen der Rhenag als nich Eindeutig und daher als nichtig angesehen wurden. Nur möchte ich das vergleichen, damit ich oder \"wir Rhenagkunden\" auf der sicheren Seite mit unserem Preisprotest sind.

Also bitte, gebt Euch einen Ruck und schaut in Euren Unterlagen nach ;) :D

Und damit Ihr alle auch nachlesen könnt was ich meine, hier der Link:

http://www.mbi-mh.de/MBI-Arbeit/Initiativen/Gaspreise_runter/Sammeklage_Gaspreise/sammeklage_gaspreise.html

Offline eislud

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Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
« Antwort #2 am: 25. Februar 2009, 18:18:11 »
Ich habe keine älteren AGB von Rhenag.
 
In den aktuellen AGB kann ich auf die Schnelle auch keine Preisanpassungsklausel ausmachen - mal abgesehen von Änderungen zu Umsatzsteuer und Erdgassteuer.

Lagen beim Vertragsabschluß keine AGB vor, sind sie auch nicht Vertragsbestandteil geworden. Sie sind also nicht wirksam vereinbart worden. Ein Vorliegen hat der Versorger zu beweisen.
Sofern Du einen Sondervertrag hast, fehlt es womöglich gänzlich an einem Recht Preise zu ändern.
Insofern benötigst Du gegebenenfalls kein Futter zu diesem Punkt.

Womöglich versucht Rhenag über die Einbeziehung der GasGVV in Sonderverträge, Preisanpassungen nach billigem Ermessen durchzuführen. Meines Erachtens kann das nicht gelingen. Siehe aber vielleicht noch  hier.

Wenn Du trotzdem noch ältere AGB benötigst, solltest Du vielleicht auch noch den Namen Deines Vertrages benennen. Scheinbar gibt zu den unterschiedlichen Verträgen auch unterschiedliche AGB bzw. Allgemeine Bedingungen.

Offline Bonbolle

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Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
« Antwort #3 am: 01. März 2009, 23:29:46 »
Hi und Danke für eine erste Antwort.

Mein Sondervertrag heißt Classic und ist bei den Jahresrechnungen immer so als Sondervertragsart benannt worden. Also bin ich schonmal einer der \"glücklichen\" Sondervertragskunden.

Aber erstmal weitere Informationen über meinen Widerstand. Ich habe den Preisänderungen seit 2005 widersprochen und habe auch der Vertragsumstellung aufgrund der geänderten rechtlichen Lage nicht zugestimmt (2007). Im Dezember habe ich dann noch auf den fairen Gaspreis seit Vertragsbeginn verwiesen und den Differenzbetrag vom Dezemberabschlag einbehalten. Natürlich habe ich die Rhenag über diese Schritte Informiert und zahle jetzt nur noch den Preis der bei Vertragsbeginn vereinbart wurde. Die restlichen Differenzbertäge halte ich noch bis zur nächsten Abschlagszahlungen ein und überweise ab da dann wieder einen Abschlag berechnet auf den Preis bei Vertragsabschlus.
Und jetzt kommt eigentlich der Hammer, warum ich gerne \"Futter\" haben möchte.
Auf mein Schreiben vom Dezember hat die Rhenag überhaut nicht reagiert.
Nach der Abschlagszahlung von Januar habe ich nochmals auf mein Schreiben hingewiesen und habe dann die Eingangsbestätigung des Schreibens vom Dezember bekommen mit dem Hinweis, man werde den Sachverhalt von der Rechtsabteilung klären lassen.

So eine kurze und nichts sagende Antwort habe ich noch nie bekommen. Bleibt für mich die Frage: Kommt da noch was?

Aber nun ja, wir werden es sehen. Jedenfalls kommt von mir noch im laufe der Woche der Widerspruch zu nächsten Preissenkung.

Jedenfalls halte ich das Forum auf dem Laufenden.

Offline Waldi

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Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
« Antwort #4 am: 08. März 2009, 14:06:16 »
Hallo Bonbolle,
es liegt vielleicht daran, dass momentan mehrere Rechtsstreitigkeiten mit der rhenag diesbezüglich laufen. Also wird die rhenag wohl erst den Ausgang dieser Verfahren abwarten, bis sie bei anderen Kunden tätig wird. Analog könnte sich die Lage bei deinem Versorger darstellen. Aber Du solltest mit der Verjährung von Forderungen aufpassen. Bezüglich der AGBs, schau auch mal in deine persönliche Mailbox.

Gruß Waldi

Offline Bonbolle

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Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
« Antwort #5 am: 02. Mai 2009, 12:03:45 »
Hallo alle zusammen.

Nachdem ich im Dezember 2008 in Anlenung des BGH Urteils auf den alten Preis von 2004 verwiesen habe und die bis dahin zuviel gezahlten Beiträge monatlich verteilt einbehalten habe, habe ich natürlich auch der aktuellen Jahresrechnung widersprochen.
Heute habe ich ein recht merkwürdiges Schreiben der Rhenag bekommen.
Aber lest selbst ich zitiere:

\"Ihre vorstehend genannten Schreiben haben wir zur Kenntinis genommen. Unsere Forderungen erhalten win in voller Höhe aufrecht. Wir behalten uns ausdrücklich eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung vor.\"

Bis dahin habe ich mit nichts anderem gerechnet, da das ja die normale Formulierung ist. Aber den nächsten Satz habe ich noch nie bekommen.

\"Aufgrund des umfangreichen Schriftwechsels, in dem wir die gegensätzlichen Auffassungen intensiv ausgetauscht haben, halten wir weiteren schriftverkehr nicht mehr für zielführend.\"

So eine Formulierung habe ich noch nie gehört. Wie sehen die laufenden Gerichtsverfahren mit oder gegen die Rhenag aus? Kann da mal jemand was berichten? Oder anders gefragt, was soll ich davon halten?

Viele Grüße

Bonbolle

!!!Habe ein neues Thema auf gemacht, da das ja nicht zur Überschrift passt. !!! Also bitte fleißig Informationen schreiben ;-)

Offline DieAdmin

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Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
« Antwort #6 am: 04. Mai 2009, 17:25:19 »
Zitat
Original von Bonbolle

!!!Habe ein neues Thema auf gemacht, da das ja nicht zur Überschrift passt. !!! Also bitte fleißig Informationen schreiben ;-)


@Bonbolle,

bei solch einen Hinweis erweist sich das als ganz praktisch, wenn man das Link zum Thread mit postet ;) , da irgendwann durch die chronologische Sortierung die beiden Threads in der Bereichsansicht nicht mehr zusammen aufgelistet sind.

Hier das Link zum Extra-Thread: Merkwürdiges Verhalten der Rhenag AG !?!

Offline Bonbolle

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Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
« Antwort #7 am: 04. Mai 2009, 21:31:53 »
Vielen herzlichen Dank für die Hilfe \"Evitel2004\".
So ist das perfekt. ;-)

Offline Mountaindog

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Suche AGB\'s der Rhenag von 2004/5
« Antwort #8 am: 20. Mai 2009, 18:57:33 »
Zitat
Original von Bonbolle
Hallo zusammen.

Als ich den Gasvertrag mit der Rhenag abgeschlossen hatte, habe ich zwar ein paar Zeilen bekommen, aber der Passus mit der Preiserhöhung fehlt mir irgendwie. Anhand andere Infoquellen soll dieser nach dem BGH Urteil vom Dezember beanstandbar sein.
Jetzt brauch ich aber noch ein wenig Futter für mögliche Reaktionen seitens der Rhenag. Denen habe ich noch im Dezember geschrieben und zahle seitdem nur noch den Preis, der bei Vertragsbeginn \"vereinbart\" war. Da sich die Rhenag noch nicht gemeldet hat, erwarte ich eigentlich nichts gutes und möchte für eine mögliche gerichtliche Außeinandersetzung gewappnet sein.
Vielen Dank schonmal


......lese den Beitrag erst jetzt, nachdem ich mich hier registriert habe!

Ich habe meinen ersten Vertrag mit der Rhenag ( Erdgas- Lieferungsvertrag - Sondervertrag S-1 ) 1994 abgeschlossen; derzeit heißt dieser Tarif noch \" Erdgas Classic \"

In diesem Vertrag gibt es in § 2 Ziff. 2 folgende Preisanpassungsklausel:
Zitat:
Die rhenag ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der rhenag erfolgt.

Zitat:
§ 6 Bestandteile des Vertrages

1. Soweit in diesem Sondervertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen \" Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV) \" und die hierzu veröffentlichten Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind. Änderungen von Leistungen oder Preisen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

Im Anschreiben der Rhenag zu diesem Vertrag heißt es unter Allgemeine Bedingungen

Zitat:
Grundlage für die Versorgung bildet die Verordnung \" Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBgasV) \" vom 21.06.79 sowie die hierzu veröffentlichten Anlagen.

Die AVBGasV vom 21.07.1979 habe ich hier im Original vorliegen. Sie enthält expressis verbis keine irgendwie geartete Preisanpassungsklausel.

Falls diese Unterlage weiter hilft, stelle ich sie gerne als Kopie zur Verfügung; dann bitte kurze PN an meine E-Mail-Anschrift.

Gruß

Rudolf

 

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