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Autor Thema: EnBW zum Widerspruch 2008  (Gelesen 3074 mal)

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Offline Eddie2005

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EnBW zum Widerspruch 2008
« am: 08. Februar 2009, 16:20:37 »
So neue Runde!

Die EnBW schreibt zum Widespruch gegen die Rechnung 2008:
Wir wir Ihnen bereits .... detailliert erläutert haben, ist die Rechtslage seit dem BGH-Urteil v. 13.06.07 eindeutig geklärt. Auch das jüngste BGH-Gerichtsurteil vom 19. November 2008 bestätigt dieses Grundsatzurteil.
Leider konnten wir den Eingang .... des geforderten, noch offenen Betrags (Anm.: incl. 2005) nicht verzeichnen. Wir fordern Sie auf, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen .... zu überweisen. Freundliche Grüße ...\"  

Ich werde nicht reagieren, oder gibt es schon ein Widerspruchsschreiben, das auch auf das Urteil v. 19.11. eingeht.

An was macht man eigentlich den Sondervertragskunden nun fest. Aus den Tarifbestimmungen ergibt sich, dass die Konzessionsabgabe für Tarifkunden gezahlt wird. Andererseits haben wir bei der ENBW doch einen mengenabhängigen Preis, der angeblich für Sondervertragskunden spricht?

Offline kamaraba

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EnBW zum Widerspruch 2008
« Antwort #1 am: 08. Februar 2009, 19:44:01 »
@Eddie2005

siehe hier
Thema wurde schon mehrfach von vorne bis hinten durchgekaut.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline ChiefController

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EnBW zum Widerspruch 2008
« Antwort #2 am: 11. Februar 2009, 07:51:25 »
Zitat
Original von kamaraba
Thema wurde schon mehrfach von vorne bis hinten durchgekaut.

Durchgekaut wurde es vielleicht, aber manch konkrete Antwort blieb im Paragraphendschungel aus. Ich hatte diese konkrete konkrete Frage auch schon gestellt und ebenfalls keine Antwort bekommen. Eigentlich sollte sie - bei der geballten Kompentenz hier im Forum - ja einfach zu beantworten sein: Ist ein mengenabhängiger Tarif mit Zonenmodell nun ein Sondervertrag oder nicht?

@Eddie2005:
Zitat
Original von Eddie2005
Aus den Tarifbestimmungen ergibt sich, dass die Konzessionsabgabe für Tarifkunden gezahlt wird.

Sicher? Da steht, dass die Konzessionsabgabe \"höchstens\" xx cent beträgt, Vereinbarungen mit Gemeinden,  wonach keine oder niedrige zu zahlen sind, haben Vorrang.
Dieser Passus hält sämtliche Möglichkeiten offen ...

 

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