So neue Runde!
Die EnBW schreibt zum Widespruch gegen die Rechnung 2008:
Wir wir Ihnen bereits .... detailliert erläutert haben, ist die Rechtslage seit dem BGH-Urteil v. 13.06.07 eindeutig geklärt. Auch das jüngste BGH-Gerichtsurteil vom 19. November 2008 bestätigt dieses Grundsatzurteil.
Leider konnten wir den Eingang .... des geforderten, noch offenen Betrags (Anm.: incl. 2005) nicht verzeichnen. Wir fordern Sie auf, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen .... zu überweisen. Freundliche Grüße ...\"
Ich werde nicht reagieren, oder gibt es schon ein Widerspruchsschreiben, das auch auf das Urteil v. 19.11. eingeht.
An was macht man eigentlich den Sondervertragskunden nun fest. Aus den Tarifbestimmungen ergibt sich, dass die Konzessionsabgabe für Tarifkunden gezahlt wird. Andererseits haben wir bei der ENBW doch einen mengenabhängigen Preis, der angeblich für Sondervertragskunden spricht?