Evitel2004:
Es wäre schön, wenn auch hier mal die \"Suche\" nach Umzug nur in den \"Grundsatzfragen\" bemüht wird.
Offensichtlich haben Sie meine Frage nicht zu Ende gelesen. Die von Ihnen zitierten Passi treffen leider nicht auf diese Frage zu.
Hier geht es darum, ob den Betroffenen der gleiche Energieversorger einen NEUEN Vertrag aufoktroyieren kann, ohne dass der die bisherige Geschäftsverbindung GEKÜNDIGT hat. Er ist lediglich in einen anderen zum Versorgungsbereich des Lieferanten gehörigen Ort gezogen und möchte dort seinen bisherigen Vertrag fortsetzen.
Dem Wunsch des EVU, einen NEUEN Vertrag zu unterschreiben, möchte er nicht folgen, sondern seine bisherige Kunden-Nummer und (damit auch Konditionen) beibehalten.