Es handelt sich hier um einen fiktiven Streitfall, der in den Positionierungen und Argumentationen bis auf das äußerste im Verhältnis zu \"Normalfällen\", zugespitzt wurde, um die Fronten zwischen Verbraucher und Energieanbieter, oder im rechtlichen Sinne gesagt, die Fronten zwischen Schuldner (Verbraucher) und Gläubiger (Energieanbieter), darzustellen.
Die letzte Bemerkung von >nkh< zielt offenbar auf die Normalsituation von Abschlagforderungen einerseits und -zahlungen andererseits ab.
Hierzu und dem in D gewohnheitsmäßig als normal empfundenen Situationen, dass die Kunden i.d.R. immer Vorleistungspflichtig gemacht werden, eigentlich damit die Kunden den Firmen Kredit gewähren und nicht umgedreht, könnte man viel palavern. Fakt ist jedenfalls, mal explizit dazu, was die Regierung dazu zu sagen hat, ist, dass die Steuerpflicht auch erst am Ende und nicht am Anfang des Jahres, fällig wird. Es handelt sich wohl immer dann um solche Praktiken der Vorleistungspflicht, wenn die Firmen in exponierter bzw. marktbeherrschender Position stehen. Hierzu sollte man freilich mal die Historie der Energieunternehmen in D berücksichtigen können, denn es waren zum großen Teil Staats- bzw. Kommunefirmen die durch die Gesetze, legislativ, exekutiv und judikativ begünstigt wurden und nunmehr wie bereits auch schon erwähnt, zwar etwas davon abgeben mussten, dennoch weiterhin begünstigt werden. Als bestes Gegenargument, freilich nicht für Versicherungszahlungen anwendbar, quasi gegen die Vorauszahlungspflicht des Kunden, ist die von eh her und bereits erwähnte klassische Praxis von Gaststätten, als ein Uraltbeispiel der klassischen Wirtschaft. Der Wirt serviert die Rechnung eben auch erst nachdem er seine Kunden, hier sogar noch zu frieden stellend, beköstigt hat. Der Wirt gewährt quasi anhand seiner Kochkunst, dem Gast einen Kredit. Dieses System stellt nämlich die Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtes wieder auf die Füße, auf die sie gehört. Der Kunde und nicht der Wirt, ist König. Zumindest anhand dieses Beispiels, im Restaurant.