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Autor Thema: Strom - Abschlagszahlungen/-rechnung  (Gelesen 2939 mal)

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Offline PSS

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Strom - Abschlagszahlungen/-rechnung
« am: 03. Februar 2009, 19:48:06 »
.. bin neu im Forum und hoffe, an dieser Stelle richtig zu sein ..

Ich habe zum 01.03.08 den Stromanbieter gewechselt. Die Abmeldung und Endabrechnung waren problemlos.
Zum 04.03.08 bekam ich vom neuen Anbieter ein Schreiben, in dem er sich für einen \"Stau im Kundenservice\" entschuldigte und beteuerte, dass mir durch diese Verzögerung keine finanziellen Nachteile entstünden. Seitdem habe ich nichts mehr vom Anbieter (Energie SaarLorLux) gehört, mehrere Versuche telefonischer Rücksprachen im vergangenen Jahr misslangen. Es wurden auch keine Abschläge abgebucht, noch wurde zwischenzeitlich der Zählerstand abgelesen.

Am 21.01.09 bekam ich jetzt ein Schreiben, in dem ich als Neukunde zum 01.03.08 begrüßt wurde und die Abschläge festgelegt wurden. Diese liegen bei ca. der doppelten Höhe meines alten Anbieters. Die Abrechnung erfolgt 1x jährlich - dann also wieder im Januar 2010.

Ein  Abrechnung im eigentlichen Sinne gab es nicht – ohne Zählerstand fehlt dafür auch die Grundlage. Rechnerisch würde ich, wenn ich den, beim Wechsel angegebenen Verbrauch und die Grundgebühr verdopple und durch 12 Monate teile, auf einen ähnlichen Betrag kommen.

Ich möchte mich keinesfalls um die Zahlung des von mir verbrauchten Stromes drücken, auch hätte ich die fehlenden Abbuchungen ernster nehmen müssen, aber die doppelten Raten sind momentan eine extreme Belastung für meinen Haushalt und ich frage mich, ob diese schweigende Festlegung so rechtens ist.

Gibt es einen anderen Weg, als jetzt diesen Abschlag-Zahlungen zu widersprechen und damit die Abrechnung des realen Verbrauchs (entspr. Zählerstand) + Neufestlegung der Abschläge einzufordern?
- Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall der gesamte Vorjahresbetrag auf einmal fällig würde?
Ich weiß nicht so recht, ob und wie ich jetzt weiter vorgehen soll (– oder kann), kann mir hier jemand weiter helfen?

Offline hollmoor

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Strom - Abschlagszahlungen/-rechnung
« Antwort #1 am: 04. Februar 2009, 10:16:08 »
@PSS

Ich verstehe ihre Aufregung nicht.:rolleyes:

Strom bezieht man ja nun mal nicht umsonst!Auch wenn ihr neuer Anbieter,was die Infos bzw.Mitteilung über Abschlagzahlung betrifft,etwas geschludert hat,so hätten sie doch jeden Monat einen bestimmten Betrag zurücklegen können.Das die Zahlungsforderung irgendwann mal kommt,ist doch wohl klar!

Mehr Eigeninitiative wäre angebracht gewesen.;)

Haben sie denn nun schon eine Abrechnung für das vergangene Jahr bekommen oder nur das Schreiben,das sie als Neukunde begrüßt werden.
Dann wird ja wohl sicherlich demnächst eine Abrechnung ins Haus trudeln,wenn denn der Zählerstand per ----- mitgeteilt wird/wurde.
Ich nehme nicht an,das der Versorger zwei Abrechnungszeiträume(2008 u.2009) zusammenfasst.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Thomas S.

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Strom - Abschlagszahlungen/-rechnung
« Antwort #2 am: 04. Februar 2009, 11:11:58 »
In Ergänzung des Vorbeitrags von hollmoor:

Sie müssen sogar damit RECHNEN, daß nach dem ersten Jahr eine Abrechnung erfolgt, also demnächst im März. Der dann zu zahlende Betrag wird recht hoch werden, da ja bisher kaum Vorauszahlungen (Abschläge) geleistet wurden - also ist alles auf ein mal zu zahlen.

In dieser Situation KANN man versuchen, eine Ratenzahlung zur Begleichung der Jahresrechnung zu vereinbaren, was wieder auf die deutlich höheren Abschläge für die kommenden Monate hinausläuft.

Da ist kaum etwas anderes zu erreichen, da der Strom, wie im Vertrag vereinbart, zu bezahlen ist. Mit einem Widerspruch kann man sich nur gegen überzogene Forderungen wenden, was hier ja offensichtlich nicht der Fall ist.

Werden Sie selber aktiv und gehen Sie auf den Versorger zu, melden Sie selbst den korrekten Zählerstand etc., damit haben Sie bessere Karten als einfach abzuwarten!

Erst wenn die Abrechnung dann fehlerhaft sein sollte (was aber i.d.R. nicht zu erwarten ist), kommt ein Widerspruch in Betracht.

Offline PSS

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Strom - Abschlagszahlungen/-rechnung
« Antwort #3 am: 04. Februar 2009, 13:28:09 »
Danke für die Antworten (hollmoor und Thomas S.).

Nein, es gab wirklich keinerlei Schriftwechsel, ich jetzt als Neukunde zum Vorjahr begrüßt wurde, es wurden keine Zählerstände abgefragt, nur die Abschläge (erstmalig) festgelegt. So liegt die Vermutung nahe, dass beide Abrechnungszeiträume auf diese Weise zusammengefaßt werden sollen. In dem jetzigen Schreiben wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abrechnung nur 1x jährlich erfolgt, das wird dann also erst wieder im kommenden Jahr sein.

Bin nicht aufgeregt, eher etwas verwundert.
Eigentlich wird doch das Vorjahr abgerechnet, beglichen und auf dieser Basis werden die Abschläge für das neue/laufende Jahr festgelegt.
Der Anbieter wurde über verivox empfohlen und war durch den plötzlichen Zuspruch offensichtlich selbst überrascht und überfordert.

Sicher, Eigeninitiative ...
Leider war telefonisch mehrfach niemand erreichbar, die sonstige Überlastung hatte der Anbieter längst zugegeben, irgendwann ist es dann einfach \"weggerutscht\".

Werde meinen Verbrauch prüfen und wenn dies ungefähr mit der halben Abschlagzahlung über einstimmt, die jetzige Rechnung als Ratenzahlung des Gesamtverbrauchs betrachten. Möchte nicht provozieren, den gesamten Vorjahresverbrauch als Einmalzahlung erbringen zu müssen.

Offline Thomas S.

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Strom - Abschlagszahlungen/-rechnung
« Antwort #4 am: 04. Februar 2009, 13:51:04 »
Zitat
Original von PSS
... es wurden keine Zählerstände abgefragt, nur die Abschläge (erstmalig) festgelegt. So liegt die Vermutung nahe, dass beide Abrechnungszeiträume auf diese Weise zusammengefaßt werden sollen.

Bitte nichts \"vermuten\", die Rechnung kommt bestimmt! Gehen Sie aktiv vor. Sehen Sie selbst in den Unterlagen des Vorversorgers nach, welcher Zählerstand dort zum Ende abgerechnet wurde und prüfen Sie den aktuellen Zählerstand, und nehmen Sie mit dem aktuellen Versorger Kontakt auf, um zu erfahren, welche Zählerstände dort bekannt sind. Das geht oft auch per email.

Denn ich denke gerade NICHT, daß erst im nächsten Jahr für zwei Jahre rückwirkend abgerechnet wird, denn laut StromGVV § 12 \"Abrechnung\" heißt es:

(1) Der Elektrizitätsverbrauch wird nach Wahl des Grundversorgers monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abgerechnet.

Sie haben zwar sicherlich einen Sondervertrag, der eigene AGB vorsieht, diese werden diesbezüglich aber kaum abweichen bzw. auf die StromGVV abheben. Diese Vorgabe von zwölf Monaten ist i.d.R. ja auch für den Kunden vorteilhaft, da so keine übergroßen Überraschungen entstehen.

Für Sie kann das diesmal leider eher negativ sein, dann geht aber immer noch eine Ratenzahlungsvereinbarung. Fragen Sie nach, BEVOR es zu spät ist, vielleicht können Sie auch eine Rechnungsstellung für nächstes Jahr vereinbaren, aber dazu müssen Sie schon jetzt aktiv werden.

 

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