.. bin neu im Forum und hoffe, an dieser Stelle richtig zu sein ..
Ich habe zum 01.03.08 den Stromanbieter gewechselt. Die Abmeldung und Endabrechnung waren problemlos.
Zum 04.03.08 bekam ich vom neuen Anbieter ein Schreiben, in dem er sich für einen \"Stau im Kundenservice\" entschuldigte und beteuerte, dass mir durch diese Verzögerung keine finanziellen Nachteile entstünden. Seitdem habe ich nichts mehr vom Anbieter (Energie SaarLorLux) gehört, mehrere Versuche telefonischer Rücksprachen im vergangenen Jahr misslangen. Es wurden auch keine Abschläge abgebucht, noch wurde zwischenzeitlich der Zählerstand abgelesen.
Am 21.01.09 bekam ich jetzt ein Schreiben, in dem ich als Neukunde zum 01.03.08 begrüßt wurde und die Abschläge festgelegt wurden. Diese liegen bei ca. der doppelten Höhe meines alten Anbieters. Die Abrechnung erfolgt 1x jährlich - dann also wieder im Januar 2010.
Ein Abrechnung im eigentlichen Sinne gab es nicht – ohne Zählerstand fehlt dafür auch die Grundlage. Rechnerisch würde ich, wenn ich den, beim Wechsel angegebenen Verbrauch und die Grundgebühr verdopple und durch 12 Monate teile, auf einen ähnlichen Betrag kommen.
Ich möchte mich keinesfalls um die Zahlung des von mir verbrauchten Stromes drücken, auch hätte ich die fehlenden Abbuchungen ernster nehmen müssen, aber die doppelten Raten sind momentan eine extreme Belastung für meinen Haushalt und ich frage mich, ob diese schweigende Festlegung so rechtens ist.
Gibt es einen anderen Weg, als jetzt diesen Abschlag-Zahlungen zu widersprechen und damit die Abrechnung des realen Verbrauchs (entspr. Zählerstand) + Neufestlegung der Abschläge einzufordern?
- Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall der gesamte Vorjahresbetrag auf einmal fällig würde?
Ich weiß nicht so recht, ob und wie ich jetzt weiter vorgehen soll (– oder kann), kann mir hier jemand weiter helfen?