Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Verträge ohne Kündigungsregelung
reblaus:
@RR-E-ft
Nur Mut! Sie sind auf gutem Weg. Sie kennen das ja mit der Selbsterkenntnis.
RR-E-ft:
Ach reblaus. :rolleyes:
tangocharly:
Meine Güte ist das nervig.
Es gibt doch da unter auf der Seite auch einen \"PN-Button\" !!
Stubafü:
@reblaus
--- Zitat --- Tatsächlich geht es um die von manchen als Fakt vorausgesetzte Frage, ist reblaus ein Blödian?
--- Ende Zitat ---
Wirklich?
Oder geht es in realiter um die \"Hybris reblaus\"?
Dann, oh Nemesis, nimm dich seiner an :D :D .
RR-E-ft:
In diesem Thread geht es um die Frage der Möglichkeit einer ordentlichen/ außerordentlichen Kündigung eines Sondervertrages, wenn ein ordentliches Kündigungsrecht für den Versorger im Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen wurde. Diese Frage hat der BGH in Bezug auf eine ordentliche Kündigung wohl mit B. v. 15.09.09 beantwortet, womit der Diskussionsstrang wohl eigentlich seinen Abschluss gefunden haben könnte. Zutreffend wurde daruf hingewiesen, dass ordentliche Kündigungen etwa aus kartellrechtlichen Gründen im Einzelfall gleichwohl unzulässig sein könnten.
Am Rande ging es um die Frage der Aufrechnung gegen Forderungen aus einem Grundversorgungsvertrag und deren Ausschluss gem. § 17 III GVV. Mit Rücksicht auf die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen (etwa aus ungerechtfertigter Bereicherung) ging es m. E. dabei wiederum um die Frage der Praktikabilität und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit insbesondere einer sukzessiven Aufrechnung über einen längeren Zeitraum hinweg.
Um einzelne Teilnehmer der Diskussion und den Fragen, die diese sich auf ihre eigene Person ggf. stellen mögen, ging und geht es hingegen nicht. Und deshalb sollten auch weiter ausschließlich Sachfragen und keine etwaigen persönlichen Befindlichkeiten Gegenstand der Diskussion sein.
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