Energiepreis-Protest > eprimo
Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)
Thomas S.:
Stimmt! Für PLZ 65428 ist Eprimo Grundversorger...
Na dann, nix wie raus aus dem teuren Vertrag EprimoBasis und mal bei VERIVOX gelugt:
Preisvergleich mit 5600 kWh
Ist das nix? Immerhin gibt es preiswertere Anbieter.
§315 wäre dann also doch passend, und sperren dürfen die dann auch nicht. Und ich würde auch nicht die Erhöhung ZAHLEN (habe ich bei meinem damaligen Grundversorger auch nicht gemacht).
Trotzdem meine Empfehlung: selbst den Wechsel herbeiführen, Eprimo kann den nicht verhindern, auch wenn die Rechnung nicht bezahlt ist. Bis jetzt ist das alles nur Säbelrasseln.
Sollte eine ECHTE Sperrandrohung kommen (mit Termin), dann gibt es auf dieser Seite HIER weitere Tipps (siehe \"Man droht Ihnen mit Einstellung der Versorgung?\").
nub:
Hallo, ganz drigend.
Nachdem Eprimo mir die Sperrung androhte und mir einen Termin zum Ablesen gab, widersprach ich mit Hausverbot.
Gestern kommt plötzlich ein Brief der EnRM, die mir mitteilen:
Ihr Stromlieferant hat die Stromzählernummer xxxx aus der Belieferung bei uns abgemeldet und uns liegt zur Zeit keine neue Anmeldung der Belieferung vor. Der zuständige Grundversorger Emprimo hat die Grunversorgung für Sie abgelehnt. Daher sehen wir uns leider gewzungen am 1.10.10 die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen
Man, das sind ja nur noch drei Tage.
Ich habe mir jetzt hier aus dem Forum die Musterschreiben für den Grundversorger + Amtsgericht ausgedruckt, aber wieso mischt das jetzt die EnRM mit? Muss ich denen auch noch was schreiben?
Ich habe jetzt natürlich sofort gewechselt, aber so wie gelesen habe, dauert das ja 6 Wochen.
Man, schaffe ich das jetzt noch alles?
Ich wohne im Kreis Groß-Gerau, wer kann mir ggf. schnellstens einen Anwalt emfpehlen, der morgen ggf. ein Schreiben aufsetzt?
Danke
bolli:
--- Zitat ---Original von nub
Hallo, ganz drigend.
Nachdem Eprimo mir die Sperrung androhte und mir einen Termin zum Ablesen gab, widersprach ich mit Hausverbot.
--- Ende Zitat ---
Wann kam die Sperrandrohung? Da sind Fristen zu beachten. Nur ein Hausverbot auszusprechen, obwohl auch eine Sperre angedroht war, war auch nicht besonders klug.
Wenn ich das richtig sehe, sind Sie auch nach Ihren seinerzeitigen Problemen weiterhin bei Eprimo geblieben. Ich vermute mal, dass Sie auch weiterhin in der Grundversorgung eingestuft waren oder haben Sie nach den Vorfällen im letzten Jahr bei Eprimo einen Sondervertrag abgeschlossen?
Falls Sie sich noch in der Grundversorgung befinden, ist eine Sperrung nur in sehr wenigen Fällen zulässig, die sich aus § 19 StromGVV ergeben. Sollten Sie den Preisen der Grundversorgung widersprochen haben und gleichzeitig gekürzte Abschläge gezahlt haben, dürfte eine Sperrung nicht zulässig sein. Kommt die Sperrandrohung trotzdem, sollten Sie den Vorgehensvorschlägen folgen die der BdEV für solche Fälle aufgeführt hat. Ein Link dahin findet sich in einem früheren Beitrag etwas weiter oben in diesem Thread.
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