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Verfahren ans Amtsgericht Auerbach abgegeben

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Silla:
Hallo an alle im Forum,

heute bekam ich vom Amtsgericht Aschersleben die Mitteilung, dass das Verfahren nun an das Amtsgericht Auerbach abgegeben worden ist. Was passiert nun weiter?

Danke und viele Grüße
Silla

Silla:
Konkreter:

a)   Wielange braucht Auerbach, um seine Zuständigkeit zu prüfen? In welchem Zeitraum muss ich mit der Klage rechnen?
b)   Wenn Auerbach nicht zuständig ist, ist es das Landgericht Chemnitz, Kammer für Handelssachen?
c)   Unter welchen Umständen kann das Verfahren ruhend gestellt werden? Welchen Einfluss hat dabei die Entscheidung des OLG Dresden (Sammelklage der VZ Sachsen)?

Danke!

Silla:
Hat wirklich keiner einen Tipp zu diesem Thema, kennt sich gar keiner aus?

Schwalmtaler:
Was sagt denn ihr Anwalt?

Ihr Anwalt sollte beim neuen Amtsgericht deren \"Nichtzuständigkeit\" anzeigen und einen Verweis ans entsprechende Landgericht beantragen.

Ich hoffe Sie haben schon einen Anwalt!

Silla:
@ Schwalmtaler

Mein Anwalt sagt, dass nur der Kläger einen Verweisungsantrag stellen und der Beklagte die Unzuständigkeit lediglich rügen kann, und zwar zunächst in der Klageerwiderung. Wie soll ich Ihren Rat nun verstehen? Irrt sich mein Anwalt, kann ich als Beklagter doch einen Verweisungsantrag stellen?

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