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Die Verwendung unternehmenseigener Preisanpassungsklauseln hat durch die Urteile des Kartellsenats des BGH vom 29. April 2008 und des VIII. Zivilsenats vom 17. Dezember 2008 starke Einschränkungen erfahren. Die Reichweite dieser Entscheidungen für Alt- und Neuverträge ist neu auszuloten.Das BGH-Urteil vom 19. November 2008 hat zudem die Anforderungen an den Nachweis von Kostensteigerungen im Prozess über das Heilbronner Urteil hinaus konkretisiert, aber auch verschärft.
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