@KPB, mip, cybered
Jetzt bin ich erst einmal völlig sprachlos. 8o
Der Dialog mit RR-E-ft sollte lediglich die \"Schwachstellen\" des Augsburger Urteils in Bezug auf Originalurkunden und deren Beweiskraft aufzeigen. Natürlich gibt es den besagten Vordruck nicht. Tut mir leid, dass die Beiträge missverstanden wurden.
Was wäre zu tun?
Ratsam ist es, sich bereits jetzt um einen Rechtsbeistand zu bemühen und dessen Bereitschaft einer Verteidigung abzufragen. Ferner sollte die eigene Vertragsgeschichte sorgsam recherchiert werden.
Evtl. ist ein persönlicher Austausch beim nächsten Treffen unserer IG möglich.
Dem Mahnbescheid kann durch ein einfaches Kreuzchen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprochen werden. Dazu bedarf es noch keines Anwalts.
Sollte EGS Klage erheben, ist die Verteidigungsbereitschaft innerhalb von zwei Wochen vom Anwalt anzuzeigen (unterstellt, dass das Verfahren vor dem Landgericht geführt wird).
Danach wäre die Klageerwiderung vom Anwalt auszuarbeiten.
@cybered
Es ist richtig, dass das Urteil vom 27.01.09 gegenüber fünf Beklagten rechtskräftig geworden ist. Das Berufungsverfahren der übrigen Beklagten vor dem OLG München läuft. Termine sind mir nicht bekannt.
@all
Falls gewünscht, ist auch ein telefonischer Austausch möglich. Bitte die persönlichen Daten per PN mitteilen.