Energiebezug > Vertragliches

10-Jahres-Verträge ungültig?

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cigarillo:
Hallo Forum,

Quittenkönig schrieb in einem Beitrag (Flüssiggasbörse): \"... alle „alten“ (10-jährigen) Verträge sind ja nach geltender Rechtsprechung ungültig. Deshalb sofort auf dem Abschluss eines neuen Vertrages mit jährlicher Kündigungsfrist bestehen! ...\". Um welches Urteil handelt es sich hier und warum genau sind die Verträge nicht gültig?

Geht es hier nur um die Vertragslaufzeit? Wie stehen die Chancen, dass man bei einem neuen Vertrag die eine oder andere Klausel mit ändern kann? Wer hat hier Erfahrung? Wer hat was erreicht?

cigarillo

Watzl:
Es ist in der Tat so, dass diese Langläufer ungültig sind.
Teilen sie das ihrer Gasfirma mit und bitte sie um Vertragsumstellung.

Vielleicht sollten sie aber auch die Gelegenheit nutzen und aus ihrem Vertrag gänzlich aussteigen.

Wenn sie die Absicht haben, bei einem neuen Vertrag einzelne Klauseln ändern zu wollen, so sollten sie einen auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Alles andere macht keinen Sinn.

Die einzige Chance, wie sie in Zukunft Ärger, Streit, Auseinandersetzung und Geld sparen können, ist ein eigener Tank.

Guten Erfolg!

Berichten Sie bitte weiter.

 H. Watzl

cigarillo:
Vielen Dank für die Info.
Ja, ich bin dabei von meinem Gaslieferanten loszukommen - Schritt für Schritt. Bin Privatperson mit Familie und scheue die Anwaltskosten. Gibt es noch einen konkreten Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit, die ich in die Formulierung einbauen kann, z. B. lt. Urteil vom ... lt. BGB ... oder wie auch immer. Das Anschreiben braucht Fakten, damit sich mein Anbieter nicht erst wieder dumm stellen kann.

Können Sie mir hier noch eine entsprechende Quelle nennen, Herr Watzl?

Watzl:
Schauen sie bitte hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Tipps/site__335/


Dort ist u.a. zu lesen:

\"......Verträge mit einer - in den allgemeinen Geschäftsbedingungen - vereinbarten Laufzeit über zwei Jahre sind unwirksam und damit kündbar. Sie können sich gegenüber ihrem Lieferanten auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30.5.90, Aktenzeichen 12 O 92/89 berufen. Ausnahme: Die Vertragslänge kam auf Ihren ausdrücklichen Wunsch zustande, ist also nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Siehe dazu auch.....\"


H. Watzl

cigarillo:
Hallo Forum,

heute Abend habe ich einen P...-Vertreter im Haus zur Vertragsänderung. Hat hier noch jemand einen wichtigen Hinweis für mich, auf was ich mich auf keinen Fall einlassen und was ich beachten sollte? Welche Vertragslänge ist maximal erlaubt? Für eine blitzschnelle Reaktion - wie hier üblicherweise gewohnt (Danke dafür!) - freue ich mich sehr. Ich berichte auch, was gelaufen ist.

cigarillo

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