Hallo Maverick,
erst einmal vielen Dank für die Antwort/Stellungnahme. Warum sich die EMB nach dieser langen Zeit jetzt erst meldet, kann ich wiegesagt, nicht nachvollziehen. Ob die unorganisiert sind, wie Du schreibst, kann ich von hier aus nicht ermessen. Ich weiß nur, dass sie sich bis dato nicht ein einiges Mal gemeldet hatten und wir uns mit Nachsendeauftrag umgemeldet hatten. So weit, so gut, ich hoffe hier noch auf weitere Beiträge, da für mich offen bleibt, wie ich jetzt reagiere. Einem Anwalt Geld hinzutragen könnte ich tun, ich dachte aber, dass man hier in diesem Portal schnelle, durchaus fachlich fundierte Hilfe bekommt. Es geht ja nach wie vor um die Frage, ob eine Forderung, der ich widersprochen hatte und die bis dato nicht (!!!) beantwortet wurde (ich hatte die Gasrechnung Sondervertrag nach damaligem \"Muster\" gekürzt und der einseitigen Preiserhöhung widersprochen) defacto nunmehr nach so langer Zeit immer noch angemahnt werden kann. Oder soll ich einfach weiterhin die Forderung schriftlich ablehnen und Hinweis auf meinen damaligen Einspruch?